Der Markt Lappersdorf

Der Markt Lappersdorf hat rund 13.300 Einwohner und liegt im Landkreis Regensburg (Kreis) im Bundesland Bayern.

Weitere Informationen zu Lappersdorf findst Du auf der Homepage der Markt.

Lappersdorf auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis Regensburg (Kreis)
Sitz der Verwaltung Rathausstr. 3
93138 Lappersdorf
Homepage https://www.lappersdorf.de
Bürgermeister Christian Hauner (FW)
Stand: 20.12.2016
Einwohner 13.215
Stand: 20.12.2016
Fläche 31,66 km²
Bevölkerungsdichte 418 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Lappersdorf

Immobilienticker für Lappersdorf

Immobilien zum Wohnen in Lappersdorf im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Lappersdorf. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Lappersdorf bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Lappersdorf

Zweifamilienhaus zum Kauf

92138 Lappersdorf

Kaufpreis:
759.000,00 €
Zimmer:
12
Wohnfläche (ca.):
270 m²
Grundstück:
850 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Ratgeber Eigentumswohnung kaufen – wie gelingt der Traum vom Eigenheim?

Der Traum von einer eigenen Wohnung muss in Zeiten niedriger Zinsen und attraktiver Finanzierungsangebote kein Traum mehr bleiben. Unabhängig davon, ob Wohnungen zur Eigennutzung oder zur Vermietung gekauft werden, bieten sich jederzeit attraktive Optionen auf dem großen Wohnungsmarkt in Deutschland.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.