Der Markt Zusmarshausen

Der Markt Zusmarshausen hat rund 6.300 Einwohner und liegt im Landkreis Augsburg (Kreis) im Bundesland Bayern.

Weitere Informationen zu Zusmarshausen findst Du auf der Homepage der Markt.

Zusmarshausen auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Schwaben
Landkreis Augsburg (Kreis)
Sitz der Verwaltung Schulstr. 2
86441 Zusmarshausen
Homepage https://www.zusmarshausen.de/
Bürgermeister Bernhard Uhl
Stand: 29.11.2016
Einwohner 6.255
Stand: 29.11.2016
Fläche 68,72 km²
Bevölkerungsdichte 92 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Zusmarshausen

Immobilienticker für Zusmarshausen

Immobilien zum Wohnen in Zusmarshausen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Zusmarshausen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Zusmarshausen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Zusmarshausen

Haus DHH Zusmarshausen A8 von Privat

86441 Zusmarshausen-Gabelbach

Kaufpreis:
449.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
112 m²
Grundstück:
337 m²
Renovierungsbedürftiges Wohnhaus zum kleinen Preis

86441 Zusmarshausen

Kaufpreis:
225.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
120 m²
Grundstück:
406 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Exklusive Traumwohnungen

Wie gestaltet sich die Suche nach einer Traumwohnung? Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach einer Wohnung, von der sie lange vor der Besichtigung und oftmals sogar vor dem Gedanken an die Wohnungssuche träumen. Eine erlesene Lage, gehobene Ausstattung, ausreichend Platz für kreative Ideen und Harmonie mit der Familie, sowie eine ruhige und angenehme Nachbarschaft sind ganz klare Wünsche potenzieller Mieter. Doch die Erfüllung dieser Punkte macht noch keine exklusive Traumwohnung aus.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.