Die Stadt Storkow/Mark

Die Stadt Storkow wurde schon 1209 zum ersten Mal von Otto IV. urkundlich erwähnt. Sie gehört zu den ältesten Städten im Land Brandenburg. Ursprünglich zur Niederlausitz gehörig, belehnte der böhmische König Ferdinand I. 1556 die Brandenburger Markgrafen mit den Herrschaften Beeskow und Storkow. Seitdem ist Storkow ein Teil der Mark Brandenburg.

Storkow/Mark auf einen Blick:

Bundesland Brandenburg
Landkreis Oder-Spree
Sitz der Verwaltung Rudolf-Breitscheid-Str. 74
15859 Storkow/Mark
Homepage https://www.storkow.de/
Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig (SPD)
Stand: 10.05.2017
Einwohner 9.020
Stand: 10.05.2017
Fläche 180,72 km²
Bevölkerungsdichte 50 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Storkow/Mark

Immobilienticker für Storkow/Mark

Immobilien zum Wohnen in Storkow/Mark im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Storkow/Mark. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Storkow/Mark bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Mietwohnungen in Storkow/Mark

Barrierefreie Whg. mit Fahrstuhl, Balkon Südlage

15859 Storkow

Kaltmiete:
749,00 €
Zimmer:
2
Wohnfläche (ca.):
61 m²

Häuser zum Kauf in Storkow/Mark

Haus in Storkow - Solides Eigenheim mit viel Platz zur individuellen Nutzung

15859 Storkow

Kaufpreis:
425.000,00 €
Zimmer:
6
Wohnfläche (ca.):
155 m²
Grundstück:
925 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Immobilien online inserieren

Das Internet hat den klassischen Lösungen zur Grundstücks- und Immobiliensuche längst den Rang abgelaufen. Immer mehr Anbieter nutzen die Möglichkeit, sowohl gwerblich als auch als Privatperson ihre Immobilie online zu inserieren. Welche Vorteile das Online-Inserat bietet, was dabei besonders zu beachten ist und worauf man lieber verzichten sollte, um seine Immobilie auf diesem Wege an den Mann oder die Frau zubringen, lässt sich hier einfach und schnell nachlesen.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.