Die Gemeinde Pätow-Steegen

Die Gemeinde Pätow-Steegen hat rund 400 Einwohner und liegt im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen zu Pätow-Steegen findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Pätow-Steegen auf einen Blick:

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Amt Hagenow-Land
Sitz der Verwaltung Bahnhofstr. 25
19230 Hagenow
Homepage https://www.amt-hagenow-land.de/
Bürgermeister Holger Maty
Stand: 18.04.2017
Einwohner 388
Stand: 18.04.2017
Fläche 10,66 km²
Bevölkerungsdichte 37 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Pätow-Steegen

Immobilienticker für Pätow-Steegen

Immobilien zum Wohnen in Pätow-Steegen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Pätow-Steegen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Pätow-Steegen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Pätow-Steegen

Doppelhaushälfte mit großem Garten - für den Käufer provisionsfrei

19230 Pätow-Steegen

Kaufpreis:
150.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
152 m²
Grundstück:
1.843 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Kennen Sie Ihre Grenzen? Ratgeberartikel rund um das Thema Grundstücksvermessung

Egal, ob Carport, Wintergarten oder Gartenhäuschen - auch für die Errichtung kleinere Neu- oder Anbauten gelten zahlreiche gesetzliche Regelungen. Grenznahes Bauen ist ein häufiger Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.