Die Gemeinde Lüblow

Die Gemeinde Lüblow hat rund 600 Einwohner und liegt im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen zu Lüblow findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Lüblow auf einen Blick:

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Amt Ludwigslust-Land
Sitz der Verwaltung Wöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust
Homepage https://www.amt-ludwigslust-land.de/
Bürgermeister Lothar Seliger
Stand: 18.04.2017
Einwohner 577
Stand: 18.04.2017
Fläche 21,42 km²
Bevölkerungsdichte 27 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Lüblow

Immobilienticker für Lüblow

Immobilien zum Wohnen in Lüblow im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Lüblow. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Lüblow bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Lüblow

Idyllisch in Feldrandlage wohnen!

19288 Lüblow

Kaufpreis:
109.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
75 m²
Grundstück:
850 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Immobiliensituation in der Hauptstadt Deutschlands – in Berlin

Die Eurokrise, der wirtschaftliche Aufschwung und die fallenden Bauzinsen durch die deutliche Leitzinssenkung sorgen für einen starken Boom auf dem Miet- und Immobilienmarkt. Bisher waren die Städte wie München, Hamburg oder Stuttgart die Anführer der entwicklungsstärksten Städte Deutschlands im Immobilienbereich. Nun entwickelt sich der Bau-, Mieten- und Immobilienmarkt in Berlin immer stärker. Viele Anleger, vor allem auch ausländische Investoren setzen ihr Geld auf die weitere Entwicklung in unserer Hauptstadt.

Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück - was ist zu beachten?

Hausbesitzer oder Mieter, die in Deutschland einfach leichtfertig zur Überwachung privater Areale zur Überwachungskamera greifen, sehen sich ganz verschiedenen rechtlichen Herausforderungen gegenüber. Generell ist es in den Rechtswissenschaften zwar durchaus als angemessen angesehen, wenn privater Raum beobachtet wird. Allerdings treten hier ganz verschiedene Probleme in den Vordergrund.