Die Ortsgemeinde Liebshausen

Liebshausen ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Rheinböllen.

Liebshausen auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Sitz der Verwaltung Am Markt 1
55494 Rheinböllen
Homepage https://www.liebshausen.de/
Ortsbürgermeisterin Martina Schön
Stand: 03.02.2017
Einwohner 489
Stand: 03.02.2017
Fläche 5,85 km²
Bevölkerungsdichte 84 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Liebshausen

Immobilienticker für Liebshausen

Immobilien zum Wohnen in Liebshausen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Liebshausen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Liebshausen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Liebshausen

+ Freistehendes Einfamilienhaus mit 2 Garagen +

55494 Liebshausen

Verkehrswert:
185.000,00 €
Zimmer:
8
Wohnfläche (ca.):
210 m²
Grundstück:
577 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Was muss ich beim Grundstücke kaufen beachten?

Zu jedem Haus gehört auch ein Grundstück. Viele Interessierte achten beim Hauskauf nur auf die Lage der Immobilie und die Inneneinrichtung, während dem Grundstück nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet wird. Doch vor allem hier kann so manche Gefahr lauern, die oft auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.

Fertighaus bauen & finanzieren: Die bessere Wahl?

Absicherung ist das wichtigste Wort des Jahrhunderts. Wollen wir im Alter in Würde leben und unseren Kindern etwas mit Mehrwert hinterlassen, sollten wir frühzeitig über die Anschaffung einer Immobilie nachdenken. Das Eigenheim ist wertbeständig und bietet auch bei Arbeitslosigkeit und in anderen schwierigen Lebensphasen ausreichend Schutz bei deutlich niedrigeren Kosten als bei der regulären Zahlung einer Miete gegeben.