Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück - was ist zu beachten?
Gefühlt nimmt die Unsicherheit in Deutschland immer mehr zu. Wie sehen aber die Statistiker diese Situation? Sucht man beispielsweise beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft nach Antworten, wird man schnell fündig. In den letzten Jahren sind Ansprüche der Versicherten aus Einbruchsdelikten tatsächlich gestiegen. Laut GDV hat man 2014 mit 490 Millionen Euro fast eine halbe Milliarde für die Regulierung der Schäden verwenden müssen. 2008 lag die Summe noch unter der Marke von 300 Millionen Euro.
Abbildung 1: Mit der richtigen Überwachungstechnik lassen sich die meisten Einbrecher abschrecken. Bevor es jedoch an die Installation geht, sollten viele wichtige Aspekte abgewogen werden.
Und wie sieht die Polizei die Entwicklung? Im Jahr 2014 traten laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) circa 150.000 entsprechende Delikte auf. Gerade Hausbesitzer – aber auch Mieter – haben das Gefühl, sich selbst zu schützen müssen. Alarmanlagen sind eine Option, wie man gegen Einbrüche vorgehen kann. Welche Möglichkeiten bieten sich noch an? Der Griff zur Videoüberwachung wird heute bereits sehr oft praktiziert. Auf der einen Seite will man den Einbruch nach Möglichkeit verhindern. Auf der anderen Seite soll das aufgenommene Material bei der Aufklärung zum Einsatz kommen. Einfach Überwachungskameras installieren kann aber schnell zum Ärgernis werden – wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen außer Acht lässt.
Rechtliche Hürden und Hindernisse
Hausbesitzer oder Mieter, die in Deutschland einfach leichtfertig zur Überwachung privater Areale zur Überwachungskamera greifen, sehen sich ganz verschiedenen rechtlichen Herausforderungen gegenüber. Generell ist es in den Rechtswissenschaften zwar durchaus als angemessen angesehen, wenn privater Raum beobachtet wird. Allerdings treten hier ganz verschiedene Probleme in den Vordergrund.
Berührt wird die Videoüberwachung grundsätzlich vom:
- Datenschutz,
- dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
- dem Recht am Bild,
- den Landesdatenschutzgesetzen und
- den Persönlichkeitsrechten.
Dies betrifft bereits die eigene Familie. Sowohl der Partner als auch Kinder und andere Familienangehörige können die Videoüberwachung im Prinzip als Eingriff in eines der genannten Rechte ansehen. Darüber hinaus greift dieser Grundsatz auch im Zusammenhang mit Besuchern. Wer die Überwachungsmaßnahmen nicht kenntlich macht, läuft durchaus Gefahr, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Noch gravierender wird das Ganze, wenn die Videoüberwachung nicht nur den privaten Raum beobachtet. Beispiel: Ein Hausbesitzer hat die Überwachungskamera so ausgerichtet, dass die Grundstückszufahrt aufgenommen wird. Leider wird auch ein Stück des Gehwegs erfasst. Oder ein Mieter installiert eine Kamera in Kellerabteil – und nimmt dabei den Keller des Nachbarn mit auf. In beiden Situationen geht die Überwachung über den privaten Raum deutlich hinaus.
Hier kann es ganz klar mehrmals täglich zu einem Verstoß gegen die eingangs genannten Gesetze kommen. Sofern man also tatsächlich über die Installation entsprechender Videoüberwachung nachdenkt, sollten auch die juristischen Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Juristische Literatur kann hier bereits erste wichtige Anhaltspunkte liefern.
Die Technik richtig einsetzen
Wer das eigene Grundstück überwachen will, muss ganz verschiedene Aspekte berücksichtigen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind an dieser Stelle nur ein Teil der Abwägungen. Es kommt letztlich auch darauf an, sich in Bezug auf die Technik Gedanken zu machen. Wie wird die Videoüberwachung richtig eingesetzt?
Um in der Praxis störungsfrei und reibungslos zu arbeiten, muss die Hardware gewisse Bedingungen erfüllen. Zu beachten ist beispielsweise eine:
- Witterungsresistenz
- störungsfreie Signalübertragung
- recordergestützte Speicherung
Ebenfalls sehr wichtig sollte man die Bildqualität nehmen. Es reicht an dieser Stelle nicht aus, einfach auf sehr günstige Modelle zurückzugreifen, die mit veralteten Standards arbeiten. Um praxistauglich zu sein, sollte das Videoüberwachungssystem eine Aufnahme von Bildern in HD erlauben. Wer also eine leistungsfähige Videoüberwachung kaufen möchte, sollte so einiges beachten.
Übrigens: Bezüglich der Signalübertragung wird heute sehr offensiv mit Wifi-Technik geworden. Allerdings sollte an dieser Stelle eines klar sein – Funksignale sind störanfällig. Wer an diesem Punkt lieber auf Nummer sicher geht, arbeitet mit kabelgestützter Videoüberwachungssystemen, die störungsfrei funktioniert.
Fazit: Überwachung ist nicht gleich Überwachung
In den letzten Jahren haben Einbruchsdelikte scheinbar wieder zugenommen. Haushalte, die sich schützen wollen, sind inzwischen zu umfassenden Investitionen bereit. Gerade Überwachungskameras kommen hier gern zum Einsatz. Dennoch sollte man sich klar machen, welchen Hürden und Hindernissen man gegenübersteht. Als Hausbesitzer hat man zwar durchaus das Recht, das eigene Grundstück zu filmen. Allerdings muss man hier auch einige Pflichten und Einschränkungen in Kauf nehmen. Gerade die Rahmenbedingungen in Bezug auf Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind zuerst oft unklar. Aber auch im Hinblick auf die Hardware gehen Verbraucher mit falschen Ansprüchen an das Thema heran. Die Folge sind Fehlinvestitionen in Videoüberwachungen, die sich anschließend im Einsatz nicht bewährt. Wer alles richtig machen will, begibt sich daher in die Hände von Profis – und lässt sich von Sicherheitsfachleuten beraten. Auf diese Weise lassen sich alle Risiken ausschließen und die Kosten letztlich gering halten.
Abbildung 2:Bei der Installation einer Videokamera sind auch viele rechtliche Aspekte zu beachten. Nur so lässt sich ein juristisches Nachspiel verhindern, welches mitunter sehr teuer ist.
Bildquelle:
Abbildung 1: @ Antranias (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 2: @ Peggy_Marco (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Dieser Artikel behandelt die Themen Videoüberwachung und Rechtliche Vorgaben .
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Kommentare:
Maus ()
Nicht hilfreich. Kosten gering halten, bei Beratung oder Installation durch Profi? Glaube ich nicht. Hab es selbst gemacht und fahre gut damit, Brauchbare Tipps oder Hinweise gibt es an anderer Stelle im Netz zu Hauf.
markus ()
nicht hilfreich
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