Die Stadt Lauscha

Die Stadt Lauscha hat rund 3.400 Einwohner und liegt im Landkreis Sonneberg im Bundesland Thüringen.

Weitere Informationen zu Lauscha findst Du auf der Homepage der Stadt.

Lauscha auf einen Blick:

Bundesland Thüringen
Landkreis Sonneberg
Sitz der Verwaltung Bahnhofstraße 12
98724 Lauscha
Homepage https://www.lauscha.de/
Bürgermeister Norbert Zitzmann (SPD)
Stand: 28.06.2017
Einwohner 3.376
Stand: 28.06.2017
Fläche 18,72 km²
Bevölkerungsdichte 181 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Lauscha

Immobilienticker für Lauscha

Immobilien zum Wohnen in Lauscha im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Lauscha. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Lauscha bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Lauscha

Lauscha, Wohnhaus

98724 Lauscha

Kaufpreis:
179.000,00 €
Zimmer:
9
Wohnfläche (ca.):
270 m²
Grundstück:
446 m²
Einfamilienhaus zum Selbstausbau provisionsfrei zu verkaufen

98724 Lauscha

Kaufpreis:
45.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
110 m²
Grundstück:
637 m²
Lauscha, EFH

98724 Lauscha

Kaufpreis:
49.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
90 m²
Grundstück:
55 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Den Hausbau organisieren – welche Tücken gibt es?

Wer sich ein eigenes Haus bauen möchte, sollte im Vorfeld einige Dinge beachten. Hier ist es nicht nur wichtig, das passende Grundstück zu finden, es kommt auch auf den Kaufvertrag und die richtige Wahl der Baustoffe an. Nur wenn alle Sachen zusammenspielen, kann das Eigenheim zum Traumhaus werden. Damit Probleme schon im Vorfeld vermieden werden können, listet dieser Bericht alle Sachen auf, mit denen der perfekte Hausbau gefährdet sein könnte und wie die potenzielle Rettung aussieht.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.