Kennen Sie Ihre Grenzen?
Ratgeberartikel rund um das Thema Grundstücksvermessung
Ob Carport, Wintergarten oder Gartenhäuschen - auch für kleinere Neu- oder Anbauten gelten zahlreiche Regeln und Gesetze. Grenznahes Bauen ist dabei ein häufiger Anlass für Nachbarschaftsstreit.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" - was schon Friedrich Schiller wusste, erfahren Grundstückseigentümer oft am eigenen Leib. Jahrelange Streitigkeiten, oft auch vor Gericht, nehmen den Kontrahenten die Freude an Eigenheim und Garten und rauben oft den letzten Nerv. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Thomas Müller aus Hanau weiß, wie man viele Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen lässt.
Wer erst einmal in den eigenen vier Wänden wohnt und auch stolzer Gartenbesitzer ist, der kennt die vielen kleinen Probleme: Muss das Auto wirklich im Freien stehen? Muss die Terrasse im Winter wirklich unbenutzt bleiben? Müssen Rasenmäher und Sonnenschirm wirklich im Keller lagern? Ist die Hypothek aufs Häuschen abbezahlt, lassen sich wieder größere Projekte angehen. Ein Carport, ein Gartenhäuschen oder ein Wintergarten sind kleine Träume, die den Traum vom Eigenheim oft erst wirklich rund machen. Doch vor der Realisierung dieser Wünsche sollte eine umfassende Beratung stehen. Allgemein gilt, dass kleinere Bauten oder Anbauten auf dem eigenen Grund nicht baugenehmigungspflichtig sind, aber die Ausnahmen bestätigen die Regel. Kommunale Vorschriften und Landesgesetze sind hier ebenso zu beachten wie die Rücksichtnahme auf die lieben Nachbarn.
Durch eindeutig festgelegte Grundstücksgrenzen und die Einhaltung von Mindestabständen lässt sich zwar nicht jeder Streit vermeiden, aber wer sich an die baurechtlichen Vorschriften hält, hat im Streitfall immer die besseren Karten. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, erkundigt sich vor der Umsetzung einer geplanten Baumaßnahme nach den entsprechenden Vorschriften. Dazu zählen gegebenenfalls auch Fragen der Bodenversiegelung, des Wasserschutzes oder der Statik. Ansprechpartner sind in den meisten Fällen die Bauämter auf kommunaler oder Kreis-Ebene. "Auch bei Einhaltung der Mindestabstände zum Nachbargrundstück empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem oder den Nachbarn zu suchen. Streit entsteht schließlich oft aus Missmut oder Neid, und dem kann so vorgebeugt werden", so Thomas Müller. "Es soll ja auch vorkommen, dass der Nachbar die Baubehörde informiert, wenn ihm ein Bauwerk nicht gefällt. Deshalb sollte man auf keinen Fall einfach drauflosbauen, denn im Extremfall drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Nachgenehmigungsverfahren oder sogar eine Abbruchverfügung."
Diplom-Ingenieur Thomas Müller leitet in dritter Generation das Hanauer Vermessungsbüro Müller, das seit 1962 hoheitliche Vermessungsaufgaben wahrnimmt und privaten wie gewerblichen Bauherren sowie Architekten und Bauträgern alle Dienstleistungen rund ums Vermessen anbietet. Services wie kostenlose Beratung und die Übernahme sämtlicher Behördengänge machen das Vermessungsbüro zu einem beliebten Ansprechpartner gerade auch bei kleineren Bauprojekten.
Dieser Artikel behandelt die Themen Grenzen , Vermessung und Grenzfeststellung .
- 5 Sterne:
- 4 Sterne:
- 3 Sterne:
- 2 Sterne:
- 1 Stern:
Kommentare:
Bislang wurden noch keine Kommentare hinterlassen.
Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:
Fertighäuser – schlüsselfertig oder als Ausbauhaus
Fertighäuser sind heute eine sehr gefragte Alternative zu konventionellen Häusern. Bauherren haben dabei unzählige Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Architektur, Ausstattung und Gestaltung. Ebenfalls müssen sie sich für eine Ausbaustufe entscheiden: Sie haben die Wahl zwischen einem schlüsselfertigen Fertighaus oder einem Ausbauhaus, bei dem sie selbst noch Hand anlegen können.
Neubau in deutschen Großstädten muss Urbanisierung nachkommen
urch die steigende Zuwanderung und Geburtenrate in deutschen Großstädten schreitet die Urbanisierung Deutschlands immer stärker voran. Schon seit Jahrzehnten wächst der Bedarf an Wohnraum in den urbanen Zentren. Aufgrund des besser entwickelten Arbeitsmarktes und der optimierten Infrastruktur wird städtisches Wohnen immer beliebter.
ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheit ausdrücklich vereinbaren
Wer baut, der will Sicherheiten. Darauf hat er ein Recht, vorausgesetzt, er vereinbart die Sicherheit vorher im Vertrag. Worauf es dabei ankommt erläutern die Experten der ARGE Baurecht in unserem Ratgeber.