Die Ortsgemeinde Waldmohr

Waldmohr ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Waldmohr.

Waldmohr auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Kusel
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Sitz der Verwaltung Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Homepage https://www.waldmohr.org/
Ortsbürgermeister Jürgen Schneider (SPD)
Stand: 30.01.2017
Einwohner 5.194
Stand: 30.01.2017
Fläche 13,07 km²
Bevölkerungsdichte 398 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Waldmohr

Immobilienticker für Waldmohr

Immobilien zum Wohnen in Waldmohr im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Waldmohr. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Waldmohr bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Waldmohr

Hier gibt es viel zu tun, aber es lohnt sich

66914 Waldmohr

Kaufpreis:
129.000,00 €
Zimmer:
6
Wohnfläche (ca.):
154 m²
Grundstück:
283 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Hausbau mit Feng Shui

Sobald man ein passendes Grundstück für das eigene Traumhaus gefunden hat, beginnt die spannende Planungsphase. Wer mit Feng Shui bauen möchte, sollte diesen Aspekt schon sehr früh in seine Planung mit einbeziehen, da in diesem Fall neben Bauvorschriften und eigenen Vorstellungen weitere Faktoren hinzukommen, die die Planung beeinflussen. Dabei ist es unerheblich, ob man mit einer Fertighaus-Firma baut oder sich eine individuelle Planung durch einen Architekten erstellen lässt.

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.