Die Stadt Selters

Selters ist eine Stadt im Westerwaldkreis. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Selters (Westerwald).

Selters auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Westerwaldkreis
Verbandsgemeinde Selters (Westerwald)
Sitz der Verwaltung Am Saynbach 5-7
56242 Selters (Westerwald)
Homepage https://www.stadt-selters.de/
Stadtbürgermeister Rolf Jung
Stand: 11.07.2017
Einwohner 2.773
Stand: 11.07.2017
Fläche 8,72 km²
Bevölkerungsdichte 319 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Selters

Immobilienticker für Selters

Immobilien zum Wohnen in Selters im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Selters. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Selters bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Eigentumswohnungen in Selters

4-Zimmer-Wohnung, Balkon, Garage

56242 Selters

Verkehrswert:
240.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
109 m²

Empfohlene Immobilienmakler in Selters und Umgebung

Logo Amtsgericht Montabaur

Amtsgericht Montabaur

Bahnhofstraße 47
56410 Montabaur

Telefon: 02602 /151-0

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Wie das Wunschgrundstück zur Wohnoase wird

Wenn es um das eigene Wunschgrundstück geht, ist man selten zu Kompromissen bereit. Und das ist auch gut so. Schließlich will man hier im Idealfall den Rest seines Lebens verbringen. Ob in der eigenen Wohnung, dem Traumhaus oder der idealen Gewerbeimmobilie – hier möchte man sich dauerhaft rundum wohlfühlen.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.