Die Gemeinde Rühen

Die Gemeinde Rühen hat rund 5.500 Einwohner und liegt im Landkreis Gifhorn im Bundesland Niedersachsen.

Rühen auf einen Blick:

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Gifhorn
Samtgemeinde Brome
Sitz der Verwaltung Am Schützenplatz 1a
38471 Rühen
Bürgermeister Karl Urban (CDU)
Stand: 27.03.2017
Einwohner 5.488
Stand: 27.03.2017
Fläche 30,89 km²
Bevölkerungsdichte 178 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Rühen

Immobilienticker für Rühen

Immobilien zum Wohnen in Rühen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Rühen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Rühen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Rühen

Großes Einfamilienhaus in Rühen

38471 Rühen

Kaufpreis:
429.000,00 €
Zimmer:
8
Wohnfläche (ca.):
189 m²
Grundstück:
882 m²
Einfamilienhaus in Rühen

38471 Rühen

Kaufpreis:
180.000,00 €
Zimmer:
2.5
Wohnfläche (ca.):
99 m²
Grundstück:
786 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Städte mit den niedrigsten Kaufpreisen für Eigentumswohnungen in Deutschland

Auch für Menschen mit etwas schmalerem Geldbeutel ist es kein Ding der Unmöglichkeit, eine Wohnung zu kaufen – wichtig ist, dass man sich darüber im Klaren ist, wie unterschiedlich die Preise für Eigentumswohnungen ausfallen können, je nachdem, wo man nach einer geeigneten Immobilie sucht. Unsere Infografik zeigt, wo Wohneigentum wirklich günstig ist.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.