Die Gemeinde Pastetten

Pastetten wird erstmals 957 in einer Urkunde des Bischofs Abraham von Freising Pastetten als "Poustetin" genannt.

Pastetten auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Oberbayern
Landkreis Erding
Verwaltungsgemeinschaft Pastetten
Sitz der Verwaltung Fröbelweg 1
85669 Pastetten
Homepage https://www.pastetten.de/
Bürgermeisterin Cornelia Vogelfänger (CSU)
Stand: 07.12.2016
Einwohner 2.596
Stand: 07.12.2016
Fläche 22,05 km²
Bevölkerungsdichte 118 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Pastetten

Immobilienticker für Pastetten

Immobilien zum Wohnen in Pastetten im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Pastetten. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Pastetten bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Pastetten

Haus für drei Generationen  (Erstbezug)

85669 Pastetten

Kaufpreis:
1.095.000,00 €
Zimmer:
8
Wohnfläche (ca.):
227 m²
Grundstück:
286 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Wärme vom eigenen Grundstück pumpen

Was jetzt schon zu bedenken ist: Im Frühling können tagsüber die Temperaturen schon auf sommerliche 25 Grad Celsius steigen. Nachts kann es aber noch richtig kalt werden und die Heizung wird in vielen Haushalten wieder eingeschaltet.

Bebauungsplan & Co – wo darf ich was bauen?

Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.