Die Stadt Liebstadt

Die Stadt Liebstadt hat rund 1.400 Einwohner und liegt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Bundesland Sachsen.

Weitere Informationen zu Liebstadt findst Du auf der Homepage der Stadt.

Liebstadt auf einen Blick:

Bundesland Sachsen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel
Sitz der Verwaltung Hauptstraße 5
01816 Bad Gottleuba
Homepage https://www.stadt-liebstadt.de/
Bürgermeister Hans-Peter Retzler (Die Linke)
Stand: 26.05.2017
Einwohner 1.339
Stand: 26.05.2017
Fläche 37,36 km²
Bevölkerungsdichte 36 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Liebstadt

Immobilienticker für Liebstadt

Immobilien zum Wohnen in Liebstadt im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Liebstadt. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Liebstadt bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Liebstadt

Einfamilienhaus mit Garage

01825 Liebstadt

Verkehrswert:
55.000,00 €
Zimmer:
0
Wohnfläche (ca.):
218 m²
Grundstück:
1.019 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Unterkünfte auf einer Ferieninsel

Beinahe jeder träumt von einem eigenen Haus oder einer Wohnung in einer Region, in der andere eigentlich Urlaub machen. Rügen ist eine solche Ferieninsel, die jährlich von zahlreichen Urlaubern besucht wird. Dort kann man aber auch wohnen. Grundstücke auf Rügen lassen sich erwerben, um sich an einem Urlaubsort ein ganz eigenes Reich zu schaffen.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.