Die Stadt Großräschen

Großräschen wurde erstmals 1370 als Redschin magnum et parvum erwähnt, d. h. Groß- und Kleinräschen.

Großräschen auf einen Blick:

Bundesland Brandenburg
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Sitz der Verwaltung Seestraße 16
01983 Großräschen
Telefon 035753 27-0
E-Mail infogrossraeschen.de
Homepage https://www.grossraeschen.de/
Bürgermeister Thomas Zenker (SPD)
Stand: 05.09.2013
Einwohner 8.655
Stand: 05.09.2013
Fläche 81,86 km²
Bevölkerungsdichte 106 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Großräschen

Immobilienticker für Großräschen

Immobilien zum Wohnen in Großräschen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Großräschen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Großräschen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Großräschen

Familienglück im grünen Paradies am See

01983 Großräschen

Kaufpreis:
439.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
143 m²
Grundstück:
435 m²
Charmantes Wohnhaus mit Gewerbe

01983 Großräschen

Kaufpreis:
223.000,00 €
Zimmer:
11
Wohnfläche (ca.):
183 m²
Grundstück:
605 m²
Traditionelles Gebäude mit viel Potenzial!

01983 Großräschen

Kaufpreis:
295.000,00 €
Zimmer:
7
Wohnfläche (ca.):
525 m²
Grundstück:
6.758 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Städte mit den höchsten Kaufpreisen für Eigentumswohnungen in Deutschland

Du hast Dich entschieden, Dir endlich den Traum von einer eigenen Wohnung erfüllen oder suchst eine Eigentumswohnung als langfristige Kapitalanlage – eine Großstadt mit all ihren Annehmlichkeiten ist da bestimmt verlockend. Doch was bedeutet das finanziell? Sieh Dir diese Infografik an, um zu entscheiden, ob eine Investition in einer der teuersten deutschen Großstädte für Dich in Frage kommt.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.