Die Gemeinde Gessertshausen hat rund 4.200 Einwohner und liegt im Landkreis Augsburg (Kreis) im Bundesland Bayern.
Weitere Informationen zu Gessertshausen findst Du auf der Homepage der Gemeinde.
Bundesland | Bayern |
Regierungsbezirk | Schwaben |
Landkreis | Augsburg (Kreis) |
Verwaltungsgemeinschaft | Gessertshausen |
Sitz der Verwaltung |
Hauptstr. 31 86459 Gessertshausen |
Homepage | https://www.gessertshausen.de/ |
Bürgermeister |
Jürgen Mögele (Christlich-Soziale Union in Bayern) Stand: 29.11.2016 |
Einwohner |
4.173 Stand: 29.11.2016 |
Fläche | 41,34 km² |
Bevölkerungsdichte | 101 Ew./km² |
Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Gessertshausen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.
Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Gessertshausen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.
Du möchtest bauen und suchst den passenden Bauplatz? Nachfolgend findest Du eine kleine Auswahl unseres großen Grundstücksangebots in Gessertshausen.
Auf der Suche nach einer Immobilie steht bei vielen zukünftigen Eigentümern das eigene Haus im Vordergrund. Dabei lassen sich individuelle Wohnideen auch mit einer eigenen Wohnung ausleben. Aber auch beim Erwerb einer Eigentumswohnung gilt es, die Konditionen der Finanzierung sowie anfallende Nebenkosten genau zu kalkulieren. Die nachfolgenden Tipps sollen Ihnen hierbei helfen.
Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.