Die Gemeinde Ellerhoop

Die Gemeinde Ellerhoop hat rund 1.500 Einwohner und liegt im Landkreis Pinneberg im Bundesland Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen zu Ellerhoop findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Ellerhoop auf einen Blick:

Bundesland Schleswig-Holstein
Landkreis Pinneberg
Amt Rantzau
Sitz der Verwaltung Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Homepage https://www.ellerhoop.de/
Bürgermeisterin Wiebke Uhl (CDU)
Stand: 27.02.2017
Einwohner 1.448
Stand: 27.02.2017
Fläche 10,80 km²
Bevölkerungsdichte 135 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Ellerhoop

Immobilienticker für Ellerhoop

Immobilien zum Wohnen in Ellerhoop im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Ellerhoop. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Ellerhoop bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Ellerhoop

Neuwertiges Energiesparhaus

25373 Ellerhoop

Kaufpreis:
525.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
107 m²
Grundstück:
662 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Eigentumswohnung kaufen – Tipps rund um den Wohnungskauf

Wohnraum wird zunehmend teurer. Eine Tatsache, die Haushalte in Deutschland seit einiger Zeit verstärkt zu spüren bekommen. Getrieben von günstigem Baugeld steigen Investoren beim „Betongold“ ein und wo bereits Mietwohnungen vorhanden sind, nutzen deren Eigentümer häufig jede sich bietende Gelegenheit, um den einen oder anderen Euro mehr auf die Miete draufzuschlagen

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.