Die Einheitsgemeinde Bunde

Die Einheitsgemeinde Bunde hat rund 7.700 Einwohner und liegt im Landkreis Leer im Bundesland Niedersachsen.

Weitere Informationen zu Bunde findst Du auf der Homepage der Einheitsgemeinde.

Bunde auf einen Blick:

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Leer
Sitz der Verwaltung Kirchring 2
26831 Bunde
Homepage https://www.gemeinde-bunde.de/
Bürgermeister Gerald Sap (SPD)
Stand: 30.03.2017
Einwohner 7.607
Stand: 30.03.2017
Fläche 121,00 km²
Bevölkerungsdichte 63 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Bunde

Immobilienticker für Bunde

Immobilien zum Wohnen in Bunde im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Bunde. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Bunde bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Bunde

*** Haus mit mediterranem Flair und Weitblick ***

26831 Bunde

Kaufpreis:
239.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
146 m²
Grundstück:
378 m²
Viel platz zum Wohnen und Leben***

26831 Bunde

Kaufpreis:
450.000,00 €
Zimmer:
7
Wohnfläche (ca.):
275 m²
Grundstück:
1.356 m²
Ihr Traum vom Leben auf dem Ponyhof - jetzt verwirklichen!

26831 Bunde

Kaufpreis:
400.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
130 m²
Grundstück:
28.631 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Eigentumswohnung verkaufen, Haus kaufen: So gelingt dem Eigentümer der Wechsel

Von den eigenen vier Wänden zum Eigenheim mit Garten – wie lässt sich dieser Übergang am besten vollziehen? Mit dem Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung kann die Grundlage für den Traum vom eigenen Haus geschaffen werden. Es gilt jedoch einiges zu berücksichtigen und es ist die richtige Herangehensweise gefragt.

Rauchmelder: In fast allen Bundesländern Pflicht

Rauchmelder retten Leben und warnen in öffentlichen Einrichtungen und privaten Häusern vor Bränden. In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile eine Rauchmelderpflicht für alle Haushalte. Ausgenommen sind bisher Grundstücke in Brandenburg, Berlin und Sachsen, die keine Brandmelder in Wohnungen oder Gebäuden zur Pflicht gemacht haben. In anderen Bundesländern läuft eine Übergangsfrist, bis in jeder Wohnung Rauchmelder nachgerüstet sein müssen.