Die Ortsgemeinde Brücken

Brücken ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg.

Brücken auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Kusel
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Sitz der Verwaltung Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Homepage https://www.bruecken.de/
Ortsbürgermeister Pius Klein (CDU)
Stand: 30.01.2017
Einwohner 2.146
Stand: 30.01.2017
Fläche 8,13 km²
Bevölkerungsdichte 264 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Brücken

Immobilienticker für Brücken

Immobilien zum Wohnen in Brücken im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Brücken. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Brücken bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Brücken

Einfamilienhaus nebst Garage

66904 Brücken

Verkehrswert:
212.000,00 €
Zimmer:
6
Wohnfläche (ca.):
153 m²
Grundstück:
1.010 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Fertighaus kaufen oder selbst planen – die Vor- und Nachteile

Obgleich die Hausbesitzer in Deutschland noch immer in der Minderheit sind, begleitet der Traum vom eigenen Haus zahlreiche Menschen. Der Wunsch nach Freiheit, Privatsphäre und vielleicht einer Geldanlage ist es, der sie bewegt und dem ein oder anderen sogar schlaflose Nächte bereitet. Diese Zeit kann genutzt werden, um sich über die Vor- und Nachteile von Hausbau und Hauskauf zu informieren.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.