Das Amt Brück bildet das Bindeglied zwischen Fläming und Havelland. Die Landschaft ist geprägt durch weite flache Wiesen und Felder sowie ausgedehnte Kiefernwälder.
Die Gewerbegebiete im Amtsbereich Brück gelten als wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Entwicklung der Region.
Das Amt in seiner jetzigen Form und Struktur besteht seit 02.11.1992. Die politische Willensbildung in den Gemeinden erfolgt durch die Gemeindevertretung, der der Bürgermeister vorsteht. Die Amtsverwaltung mit Sitz in Brück bereitet die Entscheidungen vor und führt sie durch. Die Verwaltung, deren Leiter der Amtsdirektor ist, wird durch den Amtsausschuss kontrolliert.
Bundesland | Brandenburg |
Landkreis | Potsdam-Mittelmark |
Amt | Brück |
Sitz der Verwaltung |
Ernst-Thälmann-Str. 59 14822 Brück |
Homepage | https://www.amt-brueck.de/ |
Bürgermeister |
Matthias Schimanowski Stand: 11.05.2017 |
Einwohner |
4.095 Stand: 11.05.2017 |
Fläche | 86,19 km² |
Bevölkerungsdichte | 48 Ew./km² |
Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.