Die Gemeinde Ingoldingen

Ingoldingen liegt 9 km südwestlich von Biberach an der Riß nahe der Bundesstraße 30.

Ingoldingen auf einen Blick:

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Tübingen
Landkreis Biberach
Sitz der Verwaltung St. Georgenstraße 1
88456 Ingoldingen
Homepage https://www.ingoldingen.de/
Bürgermeister Jürgen Schell
Stand: 30.12.2016
Einwohner 2.814
Stand: 30.12.2016
Fläche 44,24 km²
Bevölkerungsdichte 64 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Ingoldingen

Immobilienticker für Ingoldingen

Immobilien zum Wohnen in Ingoldingen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Ingoldingen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Ingoldingen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Ingoldingen

Einfamilienhaus zu verkaufen - Ingoldingen

88456 Ingoldingen

Kaufpreis:
140.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
110 m²
Grundstück:
323 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Welchen Bagger für Ihr Grundstück?

Bagger sind im wahrsten Sinne des Wortes “fundamental” für jedes Bauprojekt, da sie dazu dienen, das Fundament vorzubereiten, die Baugrube auszuheben oder aufzufüllen und den Bauschutt abzutransportieren. Je nach Größe und Beschaffenheit des Baugrunds können Bagger verschiedener Größen und mit verschiedenen Typen von Fahrwerken hilfreich sein. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Typen von Maschinen für den Erdbau zusammengestellt.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.