Wenn der Privatparkplatz zugeparkt ist

Die Innenstädte werden immer voller. Wer zum gemütlichen Shoppen fahren will, findet oft nur schlecht einen Parkplatz oder ärgert sich über hohe Parkgebühren. Um diesen Ärgernissen zu entgehen, stellen sich einige Autofahrer auf Privatparkplätze, obwohl durch ein Schild deutlich sichtbar gemacht wird, dass hier ein Privatbesitz vorliegt.

Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, kann man als Besitzer eines Parkplatzes leicht vorbeugen. Mit Absperrpfosten, wie man sie bei www.schilder-versand.com/absperrpfosten kaufen kann, kann man andere Autofahrer daran hindern, den Parkplatz zu befahren.

Parkplatz sichtbar kennzeichnen

Da es sich bei dem Parkplatz allerdings um eine private Angelegenheit handelt und der Fahrer nicht im öffentlichen Raum falsch parkt, nützt es nichts, jetzt die Polizei anzurufen. Die Polizisten werden unverrichteter Dinge wieder wegfahren.
Damit man im privaten Rahmen tätig werden kann, ist es notwendig, dass der private Parkplatz als solches durch ein Schild gekennzeichnet ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, bringt zusätzlich ein Schild an, auf dem man klarstellt, dass bei unberechtigtem Parken der Wagen abgeschleppt wird. Stellt sich nun ein Falschparker auf den Parkplatz, liegt eine sogenannte Besitzstörung vor. Der Besitzer des Parkplatzes darf nun Handlungen vornehmen, um wieder in Besitz des Grundes zu gelangen.

Privatparkplatz

Den Halter möglichst ermitteln

Möchte man das Fahrzeug abschleppen lassen, sollte man versuchen, den Halter zu ermitteln. Sinnvoll ist es, wenn man dabei einen Zeugen hat. Vielleicht ist sich der Fahrer seiner Schuld bewusst und hat auf dem Armaturenbrett einen Zettel mit seiner Telefonnummer hinterlassen. Hier sollte man anrufen und eine Nachricht hinterlassen. Es reicht im Allgemeinen aus, ein paar Minuten zu warten, ob der Halter erscheint, um sein Auto wegzufahren. Steht man danach immer noch alleine am Fahrzeug, kann man ein Abschleppunternehmen anrufen.
Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass man den Abschleppdient aus eigener Tasche bezahlen muss und sich später das Geld vom Falschparker zurückholen kann. Allerdings weigern sich viele von ihnen, sodass man den Weg zum Gericht gehen und sein Geld einklagen muss.

Schäden vor Zeugen protokollieren

Bevor das Fahrzeug abgeschleppt wird, sollte man mit seinem Zeugen zudem alle Kratzer, Beulen und andere Beschädigungen am Auto protokollieren. Unterlässt man dies, kann es passieren, dass der Gegner vor Gerichtet behauptet, dass durch das Abschleppen Schäden am Fahrzeug entstanden sind. Kommt er damit durch, muss man eventuell für Reparaturkosten sogar noch zuzahlen.
 

Bildquelle 1: flickr.com @ library_mistress (CC bY_SA 2.0)
Bildquelle 2: flickr.com © nozoomii (CC BY-NC-SA 2.0)

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