Ratgeber Immobilienfonds: Das sollten Anleger wissen

Anleger, die nicht über ein großes Vermögen verfügen, können sich dennoch an einer Immobilie beteiligen. Dies geschieht über sogenannte Immobilienfonds, die in unterschiedlichen Gesellschaftsformen das Kapital vieler Anleger bündeln. Dabei kann es sich um unterschiedliche Konstruktionen handeln, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Ein Fonds, der zum Beispiel vorwiegend bzw. ausschließlich aus Immobilien besteht, wird als offener Immobilienfonds bezeichnet. Dieser stellt ein rechtlich identifizierbares Sondervermögen dar, wobei jederzeit Kapital eingezahlt oder wieder entnommen werden kann.

Fondsanlage ist nicht gleich Fondsanlage

Offene Immobilienfonds investieren meist in eine große Anzahl von Einzelobjekten, sodass sich auch immer eine große Zahl von Anteilseignern daran beteiligen kann. Immobilienfonds lassen sich selbst wieder in Publikums- und Immobilien-Spezialfonds unterscheiden. Erstere sind grundsätzlich für Privatanleger konzipiert, Letztere richten sich ausschließlich an institutionelle Anleger. Neben einem offenen Immobilienfonds können sich Anleger auch an geschlossenen Immobilienfonds beteiligen. Geschlossene Fonds finanzieren meist ein einzelnes Projekt und werden von den Initiatoren geschlossen, sobald das benötigte Kapital einbezahlt wurde. Kunden haben ab diesem Zeitpunkt weder die Möglichkeit, Kapital einzubezahlen noch Kapital aus dem Fonds zu entnehmen.

Immobilienfonds stellen daher eine optimale Alternative für Investoren dar, die weder ein Haus noch eine Eigentumswohnung kaufen möchten, sondern sich lediglich mit einem kleinen Vermögen an bestimmten Immobilienprojekten beteiligen möchten. Bei offenen Immobilienfonds können dies Beteiligungen an einem Bürogebäude oder einem Einkaufscenter sein. Die Erträge, die der Investor vereinnahmt, bestehen aus Mieteinnahmen und Wertsteigerungen. Allerdings müssen Neuanleger seit Januar 2013 eine Einhaltefrist von 24 Monaten beachten. Sowohl Bestands- als auch Neuanleger müssen sich zudem an eine Kündigungsfrist von 12 Monaten halten.

Zu beachten ist auch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das zum 22. Juli 2013 in Kraft tritt. Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, dass Investoren bei Immobilienfonds pro Kalenderhalbjahr einen Freibetrag von 30.000 Euro einlösen konnten, wird dieser Freibetrag bei Neuanlagen künftig entfallen.
 

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Geldanlage und Beratung

Für jedermann die optimale Geldanlage zu finden ist heute äußerst schwierig. Die Sparzinsen befinden sich auf unterstem Niveau, die Lebensversicherungen erwirtschaften kaum noch Erträge. Dafür boomen die Börsenkurse. Wer heute sein Geld anlegen möchte, der darf auch nicht allein auf die Zinshöhe achten, ebenso wichtige Faktoren sind der Service und die Fairness. Dies ist deshalb so wichtig, weil heutzutage jedes Geldinstitut in einem wachsenden Konkurrenzkampf auf die eigenen Gewinne achten muss.
Daher ist auch Beratung nicht gleich Beratung. Finanzexperten sollten in der Regel unabhängig von Banken und Kreditinstituten agieren. Und sie müssen sich an den konkreten Wünschen und Bedürfnissen des Kunden orientieren. Gute Beratung zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass der Finanzexperte mit dem Kunden gemeinsam eine optimale Finanzstrategie entwickelt, damit am Ende der Gewinn beim Kunden bleibt.

Die Erfahrungsberichte von Kunden auf dem Internetportal whofinance.de helfen nicht nur bei der Suche nach der optimalen Finanzberatung, sondern stellen auch das erste völlig unabhängige Bewertungsportal dar. Unter whofinance.de haben Kunden die Möglichkeit, Berater von Banken, Versicherungen und unabhängigen Finanzdienstleistern zu bewerten. Auf diese Weise helfen sich die Bewerter gegenseitig, um einen entsprechenden Berater zu finden, der in den Bereichen Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Altersvorsorge oder Krankenversicherung als kompetenter Fachmann auftritt.
 

Bildquelle: flickr.com © Michael Behrens (CC BY-ND 2.0)

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Dieser Artikel behandelt die Themen Kapitalanlage , Geldanlage , Fondsanlage , Fonds und Immobilienfonds .

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