Das Ärgernis mit den Bausparkassen – darum werden Verträge gekündigt
Die Besitzer älterer Bausparverträge machen seit rund zwei Jahren merkwürdige Erfahrungen mit ihren Bausparkassen. Entweder erhalten Sie ein Angebot, ihr Guthaben in einen anderen Tarif zu übertragen oder der Vertrag wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kommentarlos gekündigt. Dieses Vorgehen der ehemaligen Lieblinge deutscher Sparer und Immobilienerwerber endete mehr als einmal vor Gericht, allerdings zuungunsten der klagenden Bausparkassenkunden.
Der Hintergrund
Das massive und bereits lange anhaltende Zinstief in Europa bedeutet auch für die Bausparkassen eine Herausforderung. Die neu ausgereichten Bauspardarlehen erwirtschaften nicht mehr die Zinsmarge, um die Guthabenverzinsung für bestehende Altverträge zufriedenstellend zu decken. Für die Bausparkassen bedeutet dies die gleiche Problematik, wie für die Versicherungswirtschaft. Die Versicherer halten immer noch zahlreiche Policen in den Portfolios, deren Garantiezins weit über dem liegt, was der Kapitalmarkt heute hergibt. Das Lebensversicherungsreformgesetz mit Einschnitten bei der Ablaufleistung der fälligen Verträge war die Folge. Die Bausparbranche ist noch weit von einem Reformgesetz entfernt, wenn es denn überhaupt in der Planung wäre. Die Bausparkassen mussten sich also etwas anderes einfallen lassen. Viele Bausparer sehen einen solchen Vertrag nicht vor dem Hintergrund, eine Immobilie zu erwerben, sondern schlicht als Geldanlage. So kommt es immer wieder vor, dass ein Vertrag über den notwendigen Eigenanteil hinaus bespart wird, der Darlehensanspruch häufig komplett erloschen ist. Diese Verträge belasten die Institute. Aus diesem Grund sprechen die Bausparkassen die rechtmäßige Kündigung aus. Der Zweck eines Bausparvertrages liegt gemäß der Rechtsprechung darin, einen Darlehensanspruch zu erwerben. Wurde der Vertrag überspart, liegt der Zweck des Bausparens nicht mehr vor, die Bausparkasse kann die Kündigung aussprechen.
Die Alternativen
Bausparer, die von einer solchen Vertragskündigung betroffen sind, aber weiter nach einer sicheren Geldanlage suchen, werden früher oder später auf ein Tagesgeldkonto zurückgreifen. Die Auswahl des am besten Kontos mit der entsprechenden Einlagensicherung findet sich beispielsweise auf Vergleichsportalen wie tagesgeldzinsen.com. Natürlich gäbe es auch die Möglichkeit, das gekündigte Guthaben als Einmalzahlung in einen neuen Bauspartarif einzuzahlen. Dabei sollten die Sparer aber darauf achten, dass sie die Abschlussgebühr bei Darlehensverzicht wieder zurückgezahlt bekommen. Andernfalls wäre dies ein wahrlich schlechtes Geschäft. Tagesgelder haben den Vorteil, dass weder eine Gebühr für die Kontoeröffnung anfällt, noch dass die Banken Kontoführungsgebühren in Rechnung stellen. Wer den Bausparvertrag jedoch als „Krankenschein“ für sein Wohneigentum sieht, sollte auf jeden Fall zumindest einen kleinen Vertrag in der Hinterhand haben. Selbst wenn der Eigenanteil bei Bedarf noch nicht angespart ist, hilft in diesem Fall eine Zwischenfinanzierung. Gelder auf dem Tagesgeldkonto wären so nicht für einen Notfall gebunden.
Dieser Artikel behandelt die Themen Bausparvertrag , Kündigung , Bausparen und alter Vertrag .
Leser-Bewertung:
Aktuell wurden noch keine Bewertungen zu diesem Artikel abgegeben.