Die Gemeinde Lauf hat rund 3.900 Einwohner und liegt im Landkreis Ortenaukreis im Bundesland Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zu Lauf finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
Bundesland | Baden-Württemberg |
Regierungsbezirk | Freiburg |
Landkreis | Ortenaukreis |
Sitz der Verwaltung |
Hauptstraße 70 77886 Lauf |
Homepage | https://www.lauf-schwarzwald.de/ |
Bürgermeister |
Oliver Rastetter (CDU) Stand: 06.01.2017 |
Einwohner |
3.886 Stand: 06.01.2017 |
Fläche | 15,01 km² |
Bevölkerungsdichte | 259 Ew./km² |
Seit November 2002 haben Verbraucher ein Widerrufsrecht für private Kredite. Dieses dient dazu, dass der Kreditnehmer eine so wichtige Entscheidung wie den Abschluss eines Darlehens noch einmal überdenken kann und innerhalb einer gewissen Frist (üblicherweise 14 Tage) von seiner Entscheidung zurücktreten kann. Deshalb muss der Kreditvertrag eine sogenannte Widerrufsbelehrung enthalten, die den Verbraucher über sein Recht aufklärt. Der Gesetzgeber hat dazu nach der Einführung dieser Regelung einen Mustertext vorgegeben. Doch die Banken haben diesen in der Regel nicht im Wortlaut übernommen, sondern den Text stattdessen an ihre Bedürfnisse angepasst. In vielen Fällen sind dadurch Unklarheiten entstanden, die es dem Kreditnehmer nicht ermöglichen, sein Widerrufsrecht zu verstehen und zu nutzen.
Wenn es um das eigene Wunschgrundstück geht, ist man selten zu Kompromissen bereit. Und das ist auch gut so. Schließlich will man hier im Idealfall den Rest seines Lebens verbringen. Ob in der eigenen Wohnung, dem Traumhaus oder der idealen Gewerbeimmobilie – hier möchte man sich dauerhaft rundum wohlfühlen.