VPB: Käufer sollten beim Notartermin keine Änderungswünsche mehr akzeptieren
Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben ein Haus. Entsprechend unsicher sind sie zum Beispiel beim Notartermin. Sie wissen zwar, sie dürfen alles fragen, aber wer gibt schon gerne seine Unwissenheit zu? Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Käufern zu mehr Selbstbewusstsein im eigenen Interesse. Bauherren sollten alle Fragen stellen, die sie haben, und zwar am besten schon vor dem Notartermin, denn dann ist noch ausreichend Zeit, um Fragen zu klären und Änderungswünsche in den Vertrag hinein zu verhandeln.
Dazu haben Bauherren 14 Tage Zeit. So lange vor dem Beurkundungstermin muss der Notar dem Käufer nämlich die Vertragsunterlagen zustellen. Nicht gefeit sind Käufer damit aber vor Änderungswünschen in letzter Minute. Nach VPB-Erfahrung versuchen Schlüsselfertiganbieter immer wieder, noch beim Notartermin Änderungen vorzuschlagen.
Der VPB rät: Käufer sollten sich dazu nicht drängeln lassen. Vorsicht ist immer geboten, wenn der Vertragspartner beim Notartermin plötzlich neue Vorschläge macht, die noch in den Vertrag aufgenommen werden sollen, oder wenn der Notar Bedenken äußert, aber der Vertragspartner anregt, trotzdem „hier und heute“ zu beurkunden. Selbstverständlich können die Vertragsparteien bis zur Unterschrift einvernehmlich Änderungen am Vertrag aushandeln. Private Bauherren sollten dabei allerdings sehr vorsichtig sein und sich auf nichts einlassen, was sie nicht wirklich verstehen und überschauen.
Quelle:
Verband Privater Bauherren e.V.
Chausseestraße 8
10115 Berlin
www.vpb.de
Pressekontakt: PPR, Am Stützelbaum 7, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de
Dieser Artikel behandelt die Themen Notarvertrag , Bauherr , Empfehlung und Änderungen .
- 5 Sterne:
- 4 Sterne:
- 3 Sterne:
- 2 Sterne:
- 1 Stern:
Kommentare:
Manfred Sündorf ()
Wichtig ist der Hinweis, dass man Änderungswünsche bei der Beurkundung sorgfältig überprüft und auf korrekte Handhabung seitens des Notars achtet. www.vorsicht-beim-notar.de
Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:
Immobilien-Prüfung schützt beim Kauf einer Bestandsimmobilie
Bestandsimmobilien sind begehrt wie nie. Um durchschnittlich zehn Prozent ist der Absatz gebrauchter Ein- und Zweifamilienhäuser im vergangenen Jahr gestiegen. Es gibt mehrere Gründe, warum gerade jetzt der Markt für Bestandsimmobilien „aus zweiter Hand“ einen Boom verzeichnet: Die Zinsen für Immobilienkredite sind auf ein Rekordniveau gesunken
Wunschimmobilie gefunden? – So tappen Sie nicht in die Grundversorgerfalle
Wer nach langer Suche und etlichen Maklerterminen endlich die passende Immobilie gefunden hat, kann sich noch lange nicht zurücklehnen. Offizielle Termine bei Notaren, Renovierungsarbeiten, die Planung der Einrichtung und nicht zuletzt der Umzug selbst. Was dabei oft und gerne vergessen wird, ist auch der Wechsel des Stromanbieters.
Das Verkehrswertgutachten – was dieses besagt und wie ein Gutachter ein solches erstellt
Ob beim Kauf einer eigenen Immobilie oder beim Verkauf eines Hauses – in beiden Fällen spielt es eine wichtige Rolle, was das jeweilige Haus noch wert ist, d.h. wie viel der Käufer dafür bezahlen muss und was der Verkäufer dafür erhält.