Unsere Ratgeber-Artikel zum Thema »vpb«

VPB: Käufer sollten beim Notartermin keine Änderungswünsche mehr akzeptieren

Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben ein Haus. Entsprechend unsicher sind sie zum Beispiel beim Notartermin. Sie wissen zwar, sie dürfen alles fragen, aber wer gibt schon gerne seine Unwissenheit zu? Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Käufern zu mehr Selbstbewusstsein im eigenen Interesse. Bauherren sollten alle Fragen stellen, die sie haben und zwar am besten schon vor dem Notartermin, denn dann ist noch ausreichend Zeit um Fragen zu klären und Änderungswünsche in den Vertrag hinein zu verhandeln.

VPB rät: Sturmschäden schnell reparieren, nasse Keller gründlich trocknen

„Elon“ und „Felix“ hatten es in sich! Ganz Deutschland bekam die beiden Orkantiefs zu spüren. Sie hinterließen beschädigte Häuser und vielerorts auch unter Wasser stehende Keller. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät betroffenen Hausbesitzern und Bauherren, die Sturmschäden nicht nur bei der Versicherung zu melden, sondern möglichst schnell beseitigen zu lassen, sonst drohen vor allem Schimmelschäden.

VPB: Bodenklassen werden in vielen Bauverträgen falsch angesetzt

Bauherren beginnen ihre Hausplanung meist mit Überlegungen zur Fassadengestaltung, Dachform und Innenausstattung. Wenig Gedanken machen sie sich nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) über den Baugrund. Dabei ist der Boden entscheidend für die Gründung des Hauses. Je problematischer der Baugrund, umso teurer wird der Keller.

VPB: EnEV 2014 fordert Heizungstausch – aber nicht für jeden

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft – und sorgt bei Hausbesitzern für Unsicherheit. Müssen bis zum 1. Januar 2015 wirklich alle Heizungen stillgelegt werden, die vor 1985 installiert worden sind? Nein, beruhigt der Verband Privater Bauherren (VPB) Altbaubesitzer, kein Grund zur Sorge, es gibt viele Ausnahmen.

VPB erinnert: Kein Feuerwerk an Kliniken und Fachwerkhäusern

Silvesterraketen verursachen jedes Jahr Unfälle und Brandschäden. Deshalb ist das Abfeuern von Raketen in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten.

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