VPB erinnert: Kein Feuerwerk an Kliniken und Fachwerkhäusern
Silvesterraketen verursachen jedes Jahr Unfälle und Brandschäden. Deshalb ist das Abfeuern von Raketen in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) zum Jahreswechsel. Darüber hinaus dürfen Feuerwerkskörper auch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen gezündet werden. Manche Kommunen, vor allem mittelalterliche Städte mit verwinkelten Gassen und historischer Fachwerksubstanz, haben Feuerwerkskörper aus ihren Altstädten ebenfalls komplett verbannt. Wer leichtfertig Feuerwerkskörper oder nicht zugelassene Pyrotechnik abfeuert, der haftet für die Schäden, die dabei entstehen, warnt der VPB. Verursacht eine Rakete trotz aller Sorgfalt Schäden an einem Gebäude, bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden oder die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers. Vorausgesetzt, er ist entsprechend versichert. Der VPB rät zur Vorsicht und allen "Feuerwerkern" dazu, sich vorab bei der eigenen Kommune genau zu erkundigen, was vor Ort erlaubt ist.
Weitere Informationen unter www.vpb.de.
Verband Privater Bauherren e.V.
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