Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift
Die meisten Mietwohnungen in Altbauten sind über mehrere Etagen verteilt und nur über das Treppenhaus erreichbar. Während Stufen für junge Menschen kein Problem darstellen, haben ältere und behinderte Menschen das Nachsehen. Für sie ist der Weg zur Wohnung die reinste Qual, selbst wenn sie im ersten Stock liegt. Ein Treppenlift würde hier Abhilfe schaffen.
Ist man Herr über seine eigenen vier Wände, steht es einem vollkommen frei, den Wohnraum nach seinen eigenen Vorstellungen umzugestalten. Mieter hingegen müssen bauliche Veränderungen erst mit dem Eigentümer besprechen, wenn sie die Wohnung betreffen, oder mit dem Hausbesitzer, wenn sie im Treppenhaus vorgenommen werden sollen. Wie zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts. Diesbezüglich gibt es eine eindeutige, gesetzliche Regelung im Miet-, Wohnungseigentums- und im öffentlichen Baurecht.
Kann der Einbau verlangt werden?
Mieter haben tatsächlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau eines Treppenlifts zu verlangen. Zum Beispiel, wenn sie ihre Wohnung aufgrund einer körperlichen Behinderung (z.B. in Folge eines Unfalls oder aus altersbedingten Gründen) nicht mehr alleine ohne fremde Hilfe zu Fuß über das Treppenhaus erreichen können. Laut deutschem Mietrecht muss ihnen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Wohnung weiterhin zu nutzen – eine andere Wohnung oder der Umzug in ein Pflegeheim wird nicht als Alternative akzeptiert. Der Vermieter darf den Einbau nur dann verweigern, wenn sein Interesse, die Mietwohnung oder das Treppenhaus zu erhalten (z.B. aus Denkmalschutzgründen), das Interesse des Mieters an einem barrierefreien Zugang zur Wohnung überwiegt. Das tritt jedoch in den seltensten Fällen ein.
Hinweis
Es ist vollkommen egal, ob man von Mietbeginn an behindert war oder erst im Laufe der Mietzeit geworden ist. Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift ist in beiden Fällen gegeben. Wer noch mehr Tipps zum Thema Anschaffung, Einbau und Kosten für einen Treppenlift erhalten möchte, der kann sich an die Experten von Encasa wenden.
Bildquelle: © istock.com/shank_ali
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