Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift

Die meisten Mietwohnungen in Altbauten sind über mehrere Etagen verteilt und nur über das Treppenhaus erreichbar. Während Stufen für junge Menschen kein Problem darstellen, haben ältere und behinderte Menschen das Nachsehen. Für sie ist der Weg zur Wohnung die reinste Qual, selbst wenn sie im ersten Stock liegt. Ein Treppenlift würde hier Abhilfe schaffen.

Ist man Herr über seine eigenen vier Wände, steht es einem vollkommen frei, den Wohnraum nach seinen eigenen Vorstellungen umzugestalten. Mieter hingegen müssen bauliche Veränderungen erst mit dem Eigentümer besprechen, wenn sie die Wohnung betreffen, oder mit dem Hausbesitzer, wenn sie im Treppenhaus vorgenommen werden sollen. Wie zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts. Diesbezüglich gibt es eine eindeutige, gesetzliche Regelung im Miet-, Wohnungseigentums- und im öffentlichen Baurecht.

ANZEIGE
 

Kann der Einbau verlangt werden?

Mieter haben tatsächlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau eines Treppenlifts zu verlangen. Zum Beispiel, wenn sie ihre Wohnung aufgrund einer körperlichen Behinderung (z.B. in Folge eines Unfalls oder aus altersbedingten Gründen) nicht mehr alleine ohne fremde Hilfe zu Fuß über das Treppenhaus erreichen können. Laut deutschem Mietrecht muss ihnen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Wohnung weiterhin zu nutzen – eine andere Wohnung oder der Umzug in ein Pflegeheim wird nicht als Alternative akzeptiert. Der Vermieter darf den Einbau nur dann verweigern, wenn sein Interesse, die Mietwohnung oder das Treppenhaus zu erhalten (z.B. aus Denkmalschutzgründen), das Interesse des Mieters an einem barrierefreien Zugang zur Wohnung überwiegt. Das tritt jedoch in den seltensten Fällen ein.

Hinweis

Es ist vollkommen egal, ob man von Mietbeginn an behindert war oder erst im Laufe der Mietzeit geworden ist. Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift ist in beiden Fällen gegeben. Wer noch mehr Tipps zum Thema Anschaffung, Einbau und Kosten für einen Treppenlift erhalten möchte, der kann sich an die Experten von Encasa wenden.

Bildquelle: © istock.com/shank_ali

Diesen Ratgeber-Artikel teilen

Dieser Artikel behandelt die Themen Treppenlift , Behinderung , barrierefrei , Mietrecht , Altbau und Treppenhaus .

Leser-Bewertung:

Aktuell wurden noch keine Bewertungen zu diesem Artikel abgegeben.

Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:

Scheidung und Hausrat

Mit einer Scheidung und der Auflösung eines Haushalts gehen zahlreiche Fragen einher. Wer bekommt was und kann einer der Ehepartner auf bestimmte Möbelstücke und Weiteres bestehen? Was gehört alles zum Hausrat und wie wird im Zweifelsfall entschieden? Unser Ratgeber gibt Tipps.

Weiterlesen

Wie falsches Lüften Immobilie und Bewohnern schaden kann

Während der kalten Jahreszeit ist es in den meisten Wohnungen und Häusern deutlich zu warm. Viele Bewohner laufen im T-Shirt umher und sind froh, wenn sie die warme Wintergarderobe zumindest in den eigenen vier Wänden verbannen können. Dabei bedenken sie nicht, wie teuer ihnen diese nahezu tropischen Temperaturen zu stehen kommen.

Weiterlesen

Konstante Temperatur mit Split Klimaanlagen

Kahle Bäume, nasskaltes Wetter: Wer denkt da an Sommer und Hitze. Doch die kommt. Mit dem immer höheren Stand der Sonne am Himmel wärmt sich die Außentemperatur rasch auf – und nistet sich auch in Innenräumen ein.

Weiterlesen