Versicherungsschutz für Bauherren und Eigenheimbesitzer
Wer eine Immobilie errichtet, braucht Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Selbst dann, wenn Architekten, Bauunternehmer und Handwerksbetriebe die Arbeiten ausführen, können Immobilienbesitzer trotzdem haftbar gemacht werden, denn sie haben den Bau veranlasst. Allein aus diesem Grund sollte jeder Häuslebauer darüber nachdenken, eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Ein Traumhaus entsteht. Es ist unerlässlich, es mit dem passenden Versicherungsschutz auszustatten.
Bauherren-Haftpflichtversicherung für Immobilienbesitzer
Ihren Schutz entfaltet die Bauherren-Haftpflichtversicherung auf der Baustelle. Dort greift sie, wenn Dritte durch Vorkommnisse auf der Baustelle verletzt werden oder anderweitig zu Schaden kommen. Gerade, wenn Leib und Leben in Gefahr gebracht werden, können unter schlechten Umständen mehrere Millionen Schadensersatzforderungen auf Bauherren zu kommen. Die Kostenfaktoren
- Krankenhaus,
- Pflege,
- Verdienstausfall und
- Schmerzensgeld
stehen dabei genauso zur Debatte, wie
- eine lebenslange Rente oder
- eine Rente für die Hinterbliebenen.
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist deshalb erforderlich. Seriöse Versicherer wie die Generali Deutschland prüfen, ob der vorhandene Versicherungsschutz schon genügend Schutz bietet. Manchmal kann nämlich die Privathaftpflicht durchaus ausreichend sein. Das gilt etwa für den Ausbau des Dachgeschosses in Eigenleistung. Dafür brauchen Bauherren keine spezielle Haftpflichtversicherung. Es ist ratsam zu überprüfen, ob die bestehende Privathaftpflicht auch kleinere Bauvorhaben mit abdeckt. Die Policen variieren. Manche decken Bausummen bis zu 25.000 € ab, manche liegen im sechsstelligen Bereich oder gelten unbegrenzt.
Bauleistungsversicherung für Schäden am Bau
Während die Bauhaftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die bei anderen durch den Bau verursacht werden, ist die Bauleistungsversicherung für den eigenen Bau konzipiert. Kommt es zum Beispiel zu einem heftigen Sturm, der eine frisch gesetzte Mauer einreißt oder zu einer Überschwemmung, die die Bausubstanz massiv beschädigt (für normale Witterungseinflüsse allerdings besteht kein Versicherungsschutz) oder wenn Langfinger sich an bereits montierten Ausstattungsgegenständen wie Heizthermen, Heizkörpern, Sanitärobjekten oder Türen bedienen, dann tritt diese Versicherung ein. Aber wenn Material oder Werkzeug von der Baustelle gestohlen wird, dann leistet diese Versicherung nicht.
Wer keine Bauleistungsversicherung hat, kann schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Im schlimmsten Fall muss der Bau gestoppt und, wenn möglich, nachfinanziert werden. Das wollen Bauherren vermeiden. Nachfinanzierungen sind bei keiner Bank gerne gesehen, denn das bedeutet doppelte Arbeit. Außerdem besteht die Gefahr, dass der mögliche Kreditrahmen bereits voll ausgeschöpft und eine Erweiterung des Kredits grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Risiko Feuer extra versichern
Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion nicht ab. Diese Risiken müssen Bauherren in der Feuerrohbauversicherung unterbringen. Wird der Rohbau durch einen Brand beschädigt, tritt sie ein.
Praxistipp: Wer zu Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließt, inkludiert häufig beitragsfrei die Feuerrohbauversicherung.
Veränderter Versicherungsschutz nach der Bauphase
Während der optimale Schutz für Bauherren während der Bauphase aus dem Trio
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Feuerrohbauversicherung
besteht, setzt sich der Versicherungsschutz danach aus drei oder vier Versicherungen zusammen. Diese Versicherungen sind
- Wohngebäudeversicherung
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Photovoltaikversicherung
Das Haus ist weitgehend verschont geblieben, doch beim nächsten Sturm kann das anders sein.
Die Photovoltaikversicherung ist nur dann nötig, wenn Hauseigentümer eine solche Anlage ihr Eigen nennen. Diese Versicherung greift gegen Vandalismus, Diebstahl und Materialfehler an der Anlage. Verbraucher sollten auch bei Solaranlagen aufmerksam sein. Einige Wohngebäudeversicherung inkludierten den Schutz einer Solaranlage gegen Sturm, Hagel und Feuer. Bei Photovoltaikversicherungen ist das meist nicht der Fall, denn sie werden typischerweise gewerblich betrieben (Vergütung für die Einspeisung ins Netz), und müssen versicherungstechnisch gesondert betrachtet werden.
Die Wohngebäudeversicherung und die Elementarschadenversicherung sind sehr sinnvoll, die Gewässerschadenhaftpflicht nahezu unverzichtbar. Gerade mit Blick auf die immer extremer werdenden Wetterlagen in Deutschland ist die Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung äußerst sinnvoll. Hochwasser hat schon ganze Städte beschädigt, das Risiko ist spürbar gewachsen. Das Umweltbundesamt hat zum Thema die Broschüre „Hochwasser verstehen, erkennen, handeln“ herausgebracht. Diese kann kostenlos bestellt oder auf den PC heruntergeladen werden.
Stürme, Blitzschläge oder massive Hagelschauer können eine Immobilie stark beschädigen. Auch ein Wasserrohrbruch kann dazu führen, dass eine Immobilie einen extremen Schaden davonträgt, ganz zu schweigen von Überschwemmungen des Eigenheims. Wer in einem solchen Fall keine leistungsfähige Versicherung abgeschlossen hat, steht unter Umständen vor dem finanziellen Ruin. Eine Kombination aus Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung kann eine gute Wahl sein. Was im Falle eines Wasserschadens zu tun ist, lässt sich hier nachlesen.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Schäden an Grund und Boden
Wenn Immobilienbesitzer mit Heizöl heizen, besteht das Risiko, dass ein Öltank ausläuft. Das Öl sickert durch den Boden ins Grundwasser und verursacht einen Gewässerschaden. Es wird erforderlich, den kontaminierten Boden auszubaggern, abzufahren, zu entsorgen und zu ersetzen. Das ist teuer, denn der Boden ist Sondermüll. Mit der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, die oft schon für einen geringen zweistelligen Betrag pro Jahr zu haben ist, schützen sich Öltankbesitzer vor diesen hohen Kosten.
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