Tipps für Gründer und Unternehmer: Die wichtigsten Punkte im Gewerbemietvertrag
Damit Sie als Gründer nicht blauäugig in den ersten gewerblichen Mietvertrag stolpern, haben wir für Sie die wichtigsten Vertragsbestandteile zusammengefasst.
Für einen Gewerbemietvertrag gelten nämlich nicht die Schutzregelungen des sozialen Mietrechts, sondern der Vertrag kann frei gestaltet werden. Deshalb sollten Sie sich mit den Besonderheiten vertraut machen und einen Gewerbemietvertrag vor Unterzeichnung genau prüfen.
Als Grundregel gilt: Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag ab!
Benennen Sie den Mietzweck und machen Sie deutlich, dass es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Schließen Sie auch mögliche Erweiterungen Ihrer Tätigkeit mit ein, falls Sie beispielsweise Ihr Sortiment erweitern. Nur so schaffen Sie die Grundlage für einen Konkurrenzschutz.
Konkurrenzschutz
Mit einem Konkurrenzschutz sichert der Vermieter Ihnen zu, dass er nicht an weitere Geschäfte oder Unternehmen im gleichen Haus vermietet, die z.B. das gleiche Sortiment haben. Umgekehrt kann der Vertrag auch eine Klausel enthalten, die ausdrücklich den Konkurrenzschutz ausschließt.
Mietanpassungsklausel
Es gibt vier Mietarten. Die Festmiete, für die, wie der Name schon sagt, jeden Monat der gleiche Betrag fällig wird. Die Staffelmiete, hier wird die Miete kontinuierlich zu vorher vereinbarten Zeitintervallen angepasst, d.h. meistens prozentual erhöht. Die Umsatzmiete setzt sich aus einer Grundmiete und einer Beteiligung am Umsatz zusammen. Vergessen Sie nicht zu definieren, was Umsatz ist und eine Grenze für gute Geschäftsjahre festzusetzen. Die Höhe der Indexmiete richtet sich zum Beispiel nach dem Lebenshaltungskostenindex und wird durch einen weiteren fixen Mietbetrag ergänzt.
Übernimmt der Mieter bauliche Maßnahmen oder Investitionen sollten auch diese in der Mietanpassungsklausel berücksichtigt werden.
Versucht der Vermieter die Miete anlässlich einer Vertragsverlängerung unverhältnismäßig zu erhöhen, haben Sie die Möglichkeit sich an einen Schiedsgutachter zu wenden.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Für Gewerbeobjekte wird meistens ein befristeter Vertrag abgeschlossen. Mietverträge, für die eine Laufzeit festgelegt wurde, können nicht vorher gekündigt werden, außer es handelt sich um einen wichtigen Grund. Eine Geschäftsaufgabe zählt nicht als wichtiger Grund.
Da Sie sich mit einem befristeten Mietvertrag bis Vertragsende an das Mietobjekt binden, sollten Sie auch an Nachmieterregelungen oder Bedingungen für eine Untermiete denken, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr an der Nutzung interessiert sind.
Regeln Sie auch schon im Erstmietvertrag die Konditionen für eine Vertragsverlängerung, damit es später kein böses Erwachen gibt. Je nach Unternehmen ist ein Standortwechsel nicht nur aufwändig und kostspielig, sondern kann sich auch negativ auf die ganze Geschäftsentwicklung auswirken.
Nehmen Sie sich deshalb genug Zeit Ihre passenden Geschäftsräume zu finden und lassen Sie sich zu nichts drängen. Der richtige Standort und die passenden Räumlichkeiten können entscheidend für Ihren unternehmerischen Erfolg sein.
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Quelle:
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Dieser Artikel behandelt die Themen Gründer , Unternehmer , Gewerbeimmobilien und Mietvertrag .
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