Solar-Strategie des Bundes – welche Verbesserungen können Verbraucher 2024 erwarten?
Die mit dem Ukrainekrieg aufgetretene Energiekrise und der damit verbundene Preisanstieg für Gas sowie der fortschreitende Klimawandel haben die Europäische Union (EU) und die Ampelregierung unter Druck gesetzt. Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix auf 80 Prozent erhöht werden. Berlin setzt dabei vornehmlich auf Photovoltaik (PV). So wurde schon im Mai 2023 eine umfassende Solar-Strategie* ausgearbeitet, die die flächenmäßige Verbreitung von Solarenergie beschleunigt und die Energiepreise senkt.
Auf Basis der Solar-Strategie wurden mit Solarpaket 1 und 2 zwei Gesetzesvorhaben angestoßen. Solarpaket 1 ist ausformuliert und betrifft Erleichterungen für Balkonkraftwerke, eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, den Abbau von Hemmnissen beim Repowering und die Ausweisung von Solarparks. Anschließend soll Solarpaket 2 in Angriff genommen werden, bei dem die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Erleichterungen beim Bau von Großanlagen in den Fokus rücken.
Solarpaket 1 umfasst einige Verbesserungen für Balkonkraftwerke!
Solarpaket 1 – weniger Bürokratie und beschleunigter Ausbau
Eine erste weitreichende Maßnahme zur Beschleunigung des PV-Ausbaus wurde schon zu Beginn des letzten Jahres eingebracht. Die Regierung erließ auf alle PV-Produkte sowie für die damit verbundenen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer. Damit verbilligten sich alle Photovoltaikanlagen über Nacht um 19 Prozent.
Im Solarpaket 1 werden weitere Maßnahmen genannt. Das Gesetz ist ausformuliert und sollte eigentlich vor Weihnachten 2023 im Bundestag debattiert werden. Aufgrund der Ungereimtheiten um den Bundeshaushalt 2024 wurden die abschließenden Lesungen auf Ende Februar 2024 verschoben. Ein Inkrafttreten wird Anfang April erwartet. Solarpaket 1 umfasst einige weitreichende Änderungen.
Betreiber von Balkonkraftwerken profitieren
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine PV-Anlage, die aus bis zu vier Modulen und einem Wechselrichter besteht und sauberen und billigen Strom für den Eigenbedarf produziert. Eine Mini-PV-Anlage funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie herkömmliche PV-Anlagen. Die Module aus Silizium erzeugen aus der Sonnenstrahlung Gleichstrom. Nach der Montage wird ein Balkonkraftwerk einfach über eine Steckdose mit dem Hausnetz verbunden.
Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, mit dem alle geläufigen Elektrogeräte eines Haushalts angetrieben werden. Zudem besitzt er eine Kontrollfunktion, damit es nicht zu Kurzschlüssen kommt. Wer den so produzierten Strom auch nachts nutzen möchte, sollte über die Installation eines Balkonkraftwerks mit Speicher nachdenken. Mithilfe eines Balkonkraftwerks können auch Mieter und Verbraucher ohne eigene Dachflächen an der Energiewende teilnehmen. Solarpaket 1 sieht bezüglich Balkonkraftwerken mehrere Erleichterungen vor.
Erhöhte Leistungsgrenze
Ein Balkonkraftwerk darf über Module verfügen, die ungefähr 2.000 Watt Strom produzieren. Allerdings drosselt der Wechselrichter die Leistung auf 600 Watt ab, bevor der eigenproduzierte Strom ins Hausnetz eingespeist wird. Die Überdimensionierung ist sinnvoll, damit auch bei bedecktem Wetter die Höchstleistung erreicht werden kann. Zukünftig wird das Einspeiselimit um ein Drittel auf 800 Watt angehoben. Damit berücksichtigt Berlin die in der EU geltenden Vorgaben.
Vereinfachte Anmeldung
Derzeit muss eine Mini-PV-Anlage doppelt angemeldet werden. Es wird auf einer Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bestanden sowie auf einer Meldung beim örtlichen Versorgungsunternehmen. Die Anmeldung beim Versorger entfällt zukünftig.
Die Registrierung bei der Netzagentur kann online vorgenommen werden und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Außerdem müssen Mieter ihren Vermieter zukünftig nicht mehr informieren, sofern keine Änderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden.
Kein Zählerwechsel
Bisher bestand der Gesetzgeber auf den Einsatz von Zählern mit Rücklaufsperre. Bei Gebäuden mit rückwärts laufenden Ferraris-Zählern müssen die Versorger auf ihre Kosten einen Austausch vornehmen, bevor ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen werden darf.
Aufgrund des Fachkräftemangels und eines Auftragstaus kommen die Versorgungsunternehmen mit dem Zählerwechsel nicht mehr nach. Um die Inbetriebnahme nicht unnötig um mehrere Monate zu verzögern, wird diese Regelung bis auf Weiteres ausgesetzt.
Schuko-Stecker anstatt Wieland-Stecker
Diese Änderung ist schon umgesetzt. Dabei legte der mächtige Lobbyverband VDE (Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.) jahrelang Wert auf die Verwendung eines kostenintensiven Wieland-Steckers, der zudem von einem Fachbetrieb installiert werden muss.
Beide Vorgaben reduzieren die Rentabilität von Balkonkraftwerken erheblich. Schon seit Mitte letzten Jahres ist daher ein einfacher Schuko-Stecker ausreichend, um ein Balkonkraftwerk mit dem Hausnetz zu verbinden.
Vereinfachung bei der Direktvermarktung und beim Repowering
Für größere Dachanlagen ab 100 Kilowatt gilt die Verpflichtung zum Direktmarketing. Das bedeutet, dass der produzierte Strom direkt an der Strombörse verkauft wird, wodurch erhebliche externe Kosten und ein zusätzlicher Bürokratieaufwand entstehen. Ein weiterer Effekt dieser Regelung besteht darin, dass viele PV-Besitzer Anlagen installieren, die knapp unter 100 Kilowatt produzieren, wodurch der Ausbau der PV erheblich gehemmt wird.
Zukünftig dürfen Betreiber dieser Anlagen ihre Überschüsse ohne Vergütung und ohne Kosten, die beim Direktmarketing anfallen, ins öffentliche Netz einspeisen. Von dieser Regelung profitieren vornehmlich Anlagenbesitzer mit hohem Eigenverbrauch.
Das Repowering von Dachanlagen betrifft den Austausch von Modulen. Zukünftig bleibt der aktuelle Vergütungsanspruch bei einem Modulwechsel bestehen und geht auf die neuen Paneele über.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Dieser Punkt betrifft Mieter in Mehrfamilienhäusern, die über eine gemeinsame Dachanlage mit sauberem und günstigem Strom versorgt werden. Bislang müssen Eigentümer von Gebäuden mit mehreren Mietparteien mit dem regionalen Versorger einen Vertrag über die gesamte Stromversorgung abschließen und den Solarstrom und den aus dem Netz bezogenen Strom getrennt mit den Mietern abrechnen. Zukünftig kann der Solarstrom direkt an die einzelnen Wohneinheiten weitergegeben werden. Eine Rechnungsstellung fällt nur noch für den Reststrom an.
Beschleunigung beim Netzanschluss
Bisher kam es bei der Verlegung einer Anschlussleitung über ein Nachbargrundstück oft zu Konflikten mit den Anwohnern, wodurch sich der Anschluss in vielen Gebäuden verzögerte. Solarpaket 1 formuliert ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen, sodass juristische Auseinandersetzungen vermieden werden.
Weitere Flächen für Solarparks
Obendrein wird die Installation von Solarparks erleichtert, indem die Regierung weitere Äcker und versiegelte Flächen für Photovoltaikanlagen freigibt. Landwirte profitieren dabei vom Ackerbau an sich und können auf derselben Fläche Solarstrom produzieren.
Solarpaket 2 – beschleunigte Genehmigungsverfahren für Großanlagen
Sobald das Solarpaket 1 in ein Gesetz gegossen ist, werden mit dem Solarpaket 2 weitere Maßnahmen getroffen, die bisher noch nicht bis ins Detail definiert sind. Diese betreffen mehrere Bereiche.
PV-Anlagen auf Parkplätzen, Agrarflächen und Gewässern
Dabei geht es um die Freigabe von weiteren versiegelten Parkplätzen für PV-Anlagen. Die Vergütungsstruktur soll geprüft und die Genehmigungsverfahren werden abgespeckt. Obendrein sollen auf Seen und größeren Gewässern PV-Module einfacher installiert werden können. Kleinere Agri-Anlagen bis zu einem Megawatt Leistung erhalten einen zusätzlichen Fördertopf.
Weniger Bürokratie bei der Genehmigung
Dieses Maßnahmenbündel betrifft PV-Anlagen über Freiflächen. Es sollen bundesweit geltende Genehmigungsverfahren mit einheitlichen Standards eingeführt und Fristen verkürzt werden. Im Einzelfall ist zu klären, ob ein Baugenehmigungsverfahren überhaupt notwendig ist.
Abstände und Modulgrößen für Reihenhäuser
Obendrein ist im Gespräch, PV-Anlagen auf Dächern von Reihenhäusern zu prüfen. Dabei geht es um die Verringerung der Abstände zwischen den einzelnen Wohneinheiten. Außerdem sollen Module zugelassen werden, die mehr als zwei Quadratmeter Fläche beanspruchen.
Quellen: * Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Photovoltaik-Strategie: Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik; Berlin; 05.05.2023
Bildquelle: © Franz26 @pixabay.com
Dieser Artikel behandelt die Themen Solar-Strategie , Balkonkraftwerk , Solarpaket und Repowering .
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