Wenn das Wunschgrundstück erst einmal bebaut und das neue Zuhause bezogen ist, müssen sich Eigentümer mit unterschiedlichen Pflichten, Auflagen und Verordnungen auseinandersetzen. Unter anderem sind die Abwasserleitungen betroffen. Besitzer von Grundstücken sind per Gesetz verpflichtet, die Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Damit soll Verschmutzungen von Gewässern und Unkosten vorgebeugt werden. Lesen Sie in unserem Ratgeber, ob Sie diese Pflicht betrifft und was bei Fälligkeit zu tun ist.
Grundsätzlich regeln Landesgesetze die Prüfung von privaten Abwasseranlagen. Daraus ergeben sich individuelle Vorschriften der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen wurde die Regelung zur Prüfung mehrfach diskutiert. Nachdem die allgemein verbindliche Frist zum Ende des Jahres durch das Inkrafttreten der Änderung des Landeswassergesetzes aufgehoben wurde, müssen einige Immobilienbesitzer die Prüfung von zertifizierten Sachkundigen dennoch bis 31. Dezember 2015 durchführen lassen.
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