Immobilienbesitzer in der Pflicht – Zustands- und Funktionsprüfung von Abwasserleitungen in NRW

Grundsätzlich regeln Landesgesetze die Prüfung von privaten Abwasseranlagen. Daraus ergeben sich individuelle Vorschriften der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen wurde die Regelung zur Prüfung mehrfach diskutiert. Nachdem die allgemein verbindliche Frist zum Ende des Jahres durch das Inkrafttreten der Änderung des Landeswassergesetzes aufgehoben wurde, müssen einige Immobilienbesitzer die Prüfung von zertifizierten Sachkundigen dennoch bis 31. Dezember 2015 durchführen lassen. Um Gewässer zu schützen, sollen die Abwasserleitungen bei Immobilien innerhalb von Wasserschutzgebieten auf Dichtigkeit geprüft werden. Die für diesen Zweck erforderliche Zustands- und Funktionsprüfung ist in NRW verpflichtend. Wir haben die wichtigsten Fakten zum Thema zusammengefasst und geben hilfreiche Tipps für die Auswahl seriöser Kanaldienstleister.

 

Fristablauf und Wasserschutzzonen

Nachdem die Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen ausgesetzt wurde, waren viele Immobilienbesitzer froh, über diese Entlastung. Für Gebäude in Wasserschutzgebieten besteht die Pflicht zur Prüfung der Dichtigkeit aber weiterhin. Wurde das Objekt vor dem 1. Januar 1965 errichtet, muss der sogenannte Kanal-TÜV bis Ende 2015 erfolgt sein. Bei Immobilien, die erst nach 1965 gebaut wurden, ist der Nachweis der Prüfung bis 31. Dezember 2020 möglich. Während einer Dichtigkeitsprüfung füllen Fachkräfte die entsprechenden Rohrleitungen mit Wasser. Durch eine Absperrung des Kanalablaufs lässt sich kontrollieren, ob die Abwasserleitungen dicht sind oder lecken und somit eine Sanierung beziehungsweise Reparatur notwendig ist. Der Wasserspiegel darf bei der Prüfung zwar um einen geringen Prozentsatz sinken, allerdings gibt es eine fixe Toleranzgrenze. Sobald diese überschritten wird, besteht Handlungsbedarf. Die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen sind dafür verantwortlich, Hausbesitzer über Fristen zu informieren, die im Falle eines festgestellten Schadens für die Behebung gelten.  In welchem Umfang eine Dichtigkeitsprüfung notwendig ist, hängt von der Wasserschutzzone ab. Wohnen Sie in Zone 2 ist eine konkrete Dichtigkeitsprüfung unverzichtbar. Bei Immobilien in Zone 3 dagegen muss lediglich eine optische Kontrolle durch Kanalkameras durchgeführt werden.

Kanalprüfung

Um die Notwendigkeit der Zustands- und Funktionsprüfung zu verdeutlichen, haben wir nachfolgend ein Video der Gemeinde Schermbeck mit informativen Präsentationsfolien zum Thema integriert:
 

 

Bußgeld droht bei Versäumnissen

Gehören Sie zu den Immobilienbesitzern gehören, deren Frist am 31.12.15 abläuft, sollten Sie möglichst bald einen Termin mit einem Kanalreiniger vereinbaren. Denn wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ist der Andrang bei Kanalreinigern derzeit besonders hoch. Sollte die Prüfung nicht rechtzeitig stattfinden und Sie demnach keinen Nachweis vorlegen können, begehen Sie nach § 161 Absatz 1 Nummer 4 des LWG Nordrhein-Westfalens eine Ordnungswidrigkeit. Bis zu 50.000 Euro können fällig werden, wenn Sie die Prüfung nicht fristgerecht nachweisen.

Kanalreiniger – Tipps zur Auswahl

Bei der Auswahl der Kanalreinigungsfirma sollten Sie sich auf regionale Angebote konzentrieren. Benötigen Sie für die Zustands- und Funktionsprüfung eine professionelle Kanalreinigung in NRW, könnte beispielsweise die zertifizierte AREI Kanal-Service GmbH beauftragt werden. Der Betrieb verfügt über eine offizielle Zulassung für die Dichtheitsprüfung und greift auf umweltfreundliche Techniken zurück. Lokale Unternehmen sind aus zweierlei Gründen vorteilhaft:

  1. Sie kennen sich mit dem örtlichen Kanalnetz am besten aus
  2. Sie sparen sich teure Anfahrtskosten

Die Suche nach zertifizierten Sachkundigen können Sie sich mit der Internetseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erleichtern, wo Sie eine Liste mit zertifizierten Betrieben sowie Personen finden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine Zustands- und Funktionsprüfung durchführen lassen müssen, wenden Sie sich vor weiteren Schritten zunächst an die zuständigen Stadtwerke. Sie können Ihnen telefonisch Auskunft geben und Sie umgehend über Ihre Pflichten informieren.

Unseriöse Machenschaften

Vorsicht geboten ist bei angeblichen Kanalservice-Dienstleistern, welche sich direkt an der Haustür vorstellen. In einigen Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen berichteten Bewohner bereits mehrfach von solchen Angeboten für eine Kanal-Inspektion. Aufgrund der Tatsache, dass die Betriebe den Bewohnern mitteilen, dass sie nur wenige Tage vor Ort und damit verfügbar sind, bauen sie Druck auf die Hausbesitzer aus. Lassen Sie sich nie von derartigen Machenschaften zur Beauftragung verleiten. Da die angepriesenen Arbeiten oft nicht der sogenannte Selbstüberwachungsverordnung Abwasser entsprechen, werden die Belege von den Kommunen nicht als Nachweis für die Zustands- und Funktionsprüfung akzeptiert. Die Investition wäre damit wertlos.

Damit eine Dichtigkeitsprüfung Gültigkeit hat, muss sie von einem anerkannten Kanalservice beziehungsweise einem zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Die Behörden akzeptieren nur vollständige Dokumente. Dazu gehören neben einem Bestandsplan, ein Prüfungsnachweis, eine Fotodokumentation, eine Bescheinigung zum Prüfungsergebnis sowie die Dokumentation von festgestellten Mängeln enthalten, sollten welche festgestellt werden. Ein Protokoll über die Druckprüfung ist eventuell ebenfalls erforderlich.

Weitere Hinweise

Weiterführende Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung für Bestandsgebäude wurden unter anderem auf der Internetseite der Stadtwerke Kevelaer verständlich zusammenfasst. Dort wird auch für Bauherren ein wichtiger Hinweis erläutert: „Bei Neubauten gilt generell eine Verpflichtung zur Vorlage einer Zustands- und Funktionsprüfung.“


Bildquelle: Paul-Georg Meister / pixelio.de

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