KfW Renovierungskredit
Der KfW Renovierungskredit ist ein gefördertes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter den Programmnummern 151 und 152 und der KfW-Bezeichnung “Energieeffizient Sanieren”. Es kann durch Privatleute mit dem Zuschussprogramm Nr. 430 gekoppelt werden, wobei die Sanierung vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben darf.
Konditionen beim KfW Renovierungskredit
Die Konditionen stellt die KfW ausführlich unter Kredit 151 - Konditionen dar. Zusammengefasst lassen sich die wichtigsten Konditionen wie folgt vermerken:
- effektiver Jahreszins: 1,00 % (Stand: Dezember 2014)
- Förderhöhe: bis 75.000 Euro pro Wohneinheit bei KfW-Effizienzhäusern oder 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
- Tilgungszuschuss bis zu bis zu 13.125 Euro möglich
Privatpersonen generieren über das zusätzliche Zuschussprogramm 430, das auch alternativ gewählt werden kann, einen Zuschuss bis zu 18.750 Euro, der gewährt wird, wenn Bauherren zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung beziehungsweise die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, der Heizungsanlage oder einer Lüftungsanlage in Angriff nehmen.
Wem kommt der KfW Renovierungskredit zugute?
Vom KfW Renovierungskredit profitieren Sanierer und Contracting-Geber (Wohnungsgesellschaften) ebenso wie diejenigen, die sanierten Wohnraum kaufen. Gefördert wird die Renovierung/Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauanzeige (Bauantrag) bis zum 31.12.1994 gestellt wurde. Neben den schon für das Programm Nr. 430 genannten Maßnahmen fördert die KfW auch Bauneben-, Begleitungs- und Wiederherstellungskosten sowie Beratungs- und Planungsleistungen. Förderfähig sind auch Baudenkmale. Wenn bisherige Nicht-Wohngebäude zum Wohnen umgewidmet werden, erhalten die Bauherren hierfür ebenso die entsprechende Förderung.
Was wird nicht gefördert?
- Ferienhäuser und -wohnungen,
- bereits bestehende Kredite,
- Nachfinanzierungen von begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben und
- Fotovoltaik-Anlagen
fallen nicht unter diese Förderung. Für Letztere gibt es das Programm “Erneuerbare Energien - Standard-Fotovoltaik” unter der KfW-Programmnummer 274. Ist ein Renovierungsvorhaben nicht förderfähig, bietet sich ein solcher Kreditvergleich für Ratenkredite an, da hier eine unkomplizierte und schnelle Kreditgewährung möglich ist. Bei größeren Vorhaben ab 30.000 Euro sollte auch ein Hypothekendarlehen in Betracht gezogen werden, da hier die Zinssätze deutlich günstiger sind. Dafür gestaltet sich die Kreditvergabe meist komplizierter.
KfW Renovierungskredit fördert auch die Energieberatung
Als Planungsleistung fallen die Kosten für einen Energieberater unter die Förderung, den die KfW ausdrücklich empfiehlt. Durch diese Beratung erfahren die Interessenten überhaupt erst, ob und inwieweit ihr Projekt förderfähig ist. Zudem liefert der Energieberater umfassende Auskunft zu den technischen Mindestanforderungen und signalisiert während der Renovierungs- und Sanierungsdurchführung, ob diese eingehalten wurden. Zudem beantragt dieser Berater die zusätzliche BAFA-Förderung für eine Vor-Ort-Beratung.
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