Diese Steuern fallen beim Hauskauf an

Wenn Sie vorhaben, ein Eigenheim zu kaufen, sollten Sie bei der Budgetplanung unbedingt die verschiedenen Steuern berücksichtigen. Neben der Grunderwerbssteuer spielt auch die Umsatzsteuer eine Rolle. Diese muss zwar nicht auf die Immobilie, aber auf Notar- und Maklerkosten gezahlt werden.

Was ist die Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird beim Hauskauf fällig. Diese richtet sich anteilig nach dem Kaufpreis und kann in ihrer absoluten Höhe deswegen stark variieren. Hinzu kommt, dass sie sich je nach Bundesland unterscheidet. Den höchsten Steuersatz zahlen Sie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland. Dort fallen 6,5 % auf den Kaufpreis an. In Bayern und in Sachsen liegt die Grunderwerbssteuer hingegen nur bei 3,5 %.

Lässt sich die Grunderwerbssteuer senken?

Um Ihre Steuerlast zu verringern, bleibt Ihnen nur wenig Spielraum. Sollten Sie jedoch frei in Ihrer Wohnortwahl sein, können Sie sich nach den Steuersätzen der verschiedenen Bundesländer richten und sich dort niederlassen, wo es besonders günstig ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein unbebautes Grundstück zu kaufen. Da der Kaufpreis für ein reines Grundstück meist günstiger ist, fällt auch die Steuer niedriger aus. Wenn Sie planen, selbst zu bauen, ist das eine gute Option.

Wann entfällt die Grunderwerbssteuer?

Wenn Sie das Haus nicht kaufen, sondern auf andere Weise zum Eigentümer werden, müssen Sie die Grunderwerbssteuer nicht entrichten. Das gilt beispielsweise bei einer Schenkung oder bei einem Erbe. In diesem Fall fordert der Fiskus aber andere Steuern wie die Schenkungs- oder die Erbschaftssteuer ein.

 

Umsatzsteuer beim Hauskauf

Beim privaten Erwerb einer Immobilie ist keine Umsatzsteuer vorgesehen. Das ist gut für Sie. Denn der normale Umsatzsteuersatz liegt bei 19 % und ist damit höher als die Grunderwerbssteuer. Ganz kommen Sie um die Umsatzsteuer aber nicht herum. Denn vor allem für die Kaufnebenkosten wird sie trotzdem berechnet. Dazu gehören die Notarkosten und das Maklerhonorar. Denn bei beiden handelt es sich um Dienstleistungen, die dementsprechend besteuert werden. Denken Sie also stets daran, die Umsatzsteuer bei der Berechnung der Kaufnebenkosten mit einzuplanen. Denn 19 % sind eine ganze Menge.

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