Die erste eigene Wohnung: Das sollte auf jeden Fall beachtet werden
Der Traum vieler Menschen, die gerade erst volljährig oder bereits in den frühen Zwanzigern sind, ist die eigene Wohnung. Zweifelsohne ein erstrebenswertes Ziel, dass jedoch auch mit einer Vielzahl von Entscheidungen und Verantwortung kommt. Zu beachten ist, dass besonders am Anfang einige Entscheidungen getroffen werden müssen, die sich als durchaus heikel herausstellen können. Das fängt bei der Wahl des richtigen Standorts an, betrifft aber auch die Einrichtung und Instandhaltung der Immobilie.
Berechnung der monatlichen Mietkosten
Wer denkt, dass es bei Monatsmieten nicht viel zu bedenken gibt, liegt leider falsch. Denn der fix zu scheinende Mietpreis kann durch einige Faktoren verändert werden. Das sind zum Beispiel die Nebenkosten, die zumeist an den eigenen Konsum angepasst werden. Duscht man etwa gerne überdurchschnittlich lange warm, kann das zu einer Erhöhung der Stromkosten führen. Ähnlich verhält es sich mit den Heizkosten, die oftmals in einer Pauschale abgerechnet werden und entsprechend erhöht werden können. Gleichzeitig obliegt der Mietpreis normalerweise einem Index. In den meisten Fällen ist das der Mietpreisindex, der sich regelmäßig ändert und von der Inflation beeinflusst wird.
Einbau der passenden Küche
Zieht man in die erste eigene Wohnung, muss man sich oftmals mit einer Immobilie mit keiner ohne einer nur mangelhaften Küche zufriedengeben. Die Lösung ist dann zumeist eine Einbauküche zu einem relativ kostengünstigen Preis. Hier sollte man jedoch nicht nur den Fokus auf einen niedrigen Preis setzen, sondern auch auf tatsächliche Eignung in der Praxis. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf einen Beratungstermin mit einem Küchenexperten auszumachen und sich Zeit für die Wahl der richtigen Einbauküche zu lassen. Beispielsweise kann man sich bei Interesse an einer PLANA Einbauküche kostenlos ein Beratungsgespräch ausmachen. Ein unverbindliches Gespräch bei dem Küchenhersteller ist interessant, weil der Preis einerseits moderat ist, aber die Modelle für ihre Qualität jedoch geschätzt werden.
Achtet man nicht vor dem Einbau auf ein ausreichendes Qualitätsniveau und die richtigen Maße, kann das gravierende Folgen haben. Ist die Küche etwa zu groß für das Zimmer, kann das die Tür und Fenster blockieren. Bei schlechter Qualität oder gar Betrug beim Kauf ist eine Kaufpreisrückerstattung in der Regel sehr schwer zu bewerkstelligen.
Die Kommunikation mit den Nachbarn
Die meisten Menschen haben zu einem gewissen Grad Verständnis, wenn Jugendliche und junge Erwachsene feiern und es einmal lauter wird. Das Verständnis und die Toleranz der Nachbarschaft bei der ersten Wohnung kann wesentlich erweitert werden, indem man von Anfang an eine gute Kommunikationsbasis aufbaut. Sich einfach vorzustellen und ein wenig zu plaudern ist bereits hier der Grundstein für eine gute Nachbarschaft, die auch die eine oder andere Hausparty mit erhöhtem Lärmpegel überlebt.
Der zweite wichtige Aspekt beim Umgang mit den Nachbarn ist das Ankündigen bei Veranstaltungen und Feiern. Macht man das nicht, scheuen besonders im urbanen Gebiet die Nachbarn oft nicht davor, einfach die Polizei zu rufen. Damit es nicht zu unangenehmen Situationen und Geldstrafen kommt, sollte man deshalb einfach vor einer Feier vorwarnen, um Verständnis bitten. Passiert das einige Tage voraus und findet die Veranstaltung am Wochenende statt, stehen die Chancen gut, dass das Nachbarschaftsverhältnis trotz höherem Lärmpegel stabil verläuft.
Ausstieg aus dem Mietvertrag
Der Einstieg in den Mietvertrag ist zumeist mit einem Einkommensnachweis, einer Bürgschaft und einigen Monatsmieten Mietkaution problemlos erledigt. Doch das Aussteigen aus dem Mietvertrag ist oftmals weniger leicht. Es ist deswegen wichtig, die Bedingungen für das Aussteigen aus dem Vertrag genau zu lesen. Oftmals werden relativ hohe Konditionen genannt – etwa, dass man 6 Monate vor dem Ausstieg aus dem Mietvertrag bereits dem Mieter von seinen Absichten erklären muss. Oder aber die Verpflichtung, einen Nachmieter zu finden, bevor man ausziehen darf. Hier sollte man nicht in Vorfreude auf die erste Wohnung großzügig darüber hinwegsehen, sondern die Ausstiegsbedingungen des Mietvertrags genau studieren. Ansonsten kann das später zu negativen Konsequenzen und unnötigen Kosten führen.
Mögliche Streitigkeiten mit dem Mieter
Nicht unterschätzt werden sollte das Konfliktpotential bei vielen Aktivitäten in der eigenen Mietwohnung. Beispielsweise betrifft das starkes Rauchen. Zwar ist das definitiv legal, der Mieter hat nicht das Recht, das Qualmen in den eigenen vier Wänden zu verhindern. Dennoch können die durch starkes Rauchen entstandenen Folgen – etwa vergilbte Wände – als über das Normalmaß hinausgehende Abnutzung interpretiert werden. Dadurch kann es zum Einbehalt der Kaution kommen.
Nicht unterschätzt werden sollte außerdem das Mietrecht bei Nächtigung einer nicht zuvor angemeldeten Person. Schläft zum Beispiel die Freundin oder der Freund längere Zeit in der Mietwohnung, ist man als Mieter verpflichtet, dass dem Mieter zu melden und um sein Einverständnis zu fragen. Ist er nicht einverstanden, darf die nicht an dem Mietvertrag beteiligte Person die Wohnung nicht zur Nächtigung verwenden. Im Normalfall sollte das aber kein Problem sein, sofern man das dem Vermieter entsprechend kommuniziert.
Herausforderungen beim Umzug
Dass beim Umzug entsprechend große Kartons notwendig sind, ist klar. Doch es sollten einige Fragen geklärt werden, bevor man tatsächlich mit dem Umzug beginnt. Etwa, ob die größten Möbel, die zu transportieren sind, problemlos durch das Stiegenhaus passen. Oder aber, ob es sich angesichts der filigranen Möbel oder der filigranen Wände des Hauses nicht auszahlt, eine professionelle Umzugsmannschaft zu bestellen. So passieren weniger Schäden, für entstandene Schäden haftet dann außerdem die Umzugsfirma.
Für einen höheren Geldbetrag kann sogar ein Rundum-Service bestellt werden, dass mehr als nur das Tragen der Möbel und Kisten erledigt. Genau genommen werden hier Maße der Möbel und der Platzierung der Möbel vorgenommen, die dann exakt in selber Konstellation in der neuen Wohnung wieder aufgestellt werden. Zusätzlich werden alle Gegenstände, die zuvor ausgeräumt wurden, etwa Bücher und DVDs, wieder in die Regale korrekt eingeschlichtet. Diese Variante ist jedoch mit Sicherheit nur für Menschen mit einem überdurchschnittlich guten Einkommen gedacht, deshalb selten für junge Menschen geeignet.
Änderung des Wohnsitzes
Natürlich ist hier die rechtliche Lage je nach Region unterschiedlich. Doch generell muss nach einem Ortswechsel der neue Wohnsitz innerhalb weniger Wochen dem Bezirksamt gemeldet werden. Macht man das nicht, ist es einerseits nervig, weil Briefe der Behörden an den vorherigen Wohnsitz gesendet werden. Andererseits handelt es sich hierbei um einen Verstoß, der Geldstrafen und andere Rügen mit sich bringen kann.
Dieser Artikel behandelt die Themen Umzug , Eigene Wohnung und Tipps .
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