Sondertilgung – ein Muss-Baustein in der Baufinanzierung
Eine Baufinanzierung stellt in der Regel eine Verpflichtung dar, die über viele Jahre, in den meisten Fällen über zwei Jahrzehnte, dauert. Wer zu Zeiten extrem niedriger Zinsen auf eine höhere Tilgung verzichtet und bei dem klassischen anfänglichen Tilgungssatz von einem Prozent bleibt, muss mit Darlehensdauern von bis zu 40 Jahren rechnen. Der Traum, die eigene schuldenfreie Immobilie als Baustein zur Altersversorgung zu nutzen, hat sich damit erübrigt.
Unerwartetes Kapital einsetzen
Neben einer höheren Tilgungsrate, die aber möglicherweise nicht für jeden Bauherrn oder Erwerber tragbar ist, bietet sich noch eine andere Alternative an. Niemand weiß bei Unterzeichnung der Darlehensunterlagen, wie sich seine finanzielle Situation in zehn oder 15 Jahren entwickelt haben wird. Ein starrer Kreditvertrag ist bei langen Laufzeiten Gift. Es macht also Sinn, auf jeden Fall eine kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit in die Baufinanzierung einzubinden. Eine Schenkung, eine Erbschaft oder eine berufliche Entwicklung mit kontinuierlich steigendem Einkommen wären Faktoren, die eine Sondertilgung sinnvoll machen würden. Die meisten Banken räumen diese Option heute schon ein, maximieren allerdings die Höhe der möglichen vorzeitigen Teilablöse. In den meisten Fällen können die Darlehensnehmer einmal im Jahr bis zu zehn Prozent der verbliebenen Restschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig tilgen. Mit dieser Möglichkeit verfügen Darlehensnehmer über die Chance, eine kurzfristigere Darlehenslaufzeit zu erreichen. Bekanntermaßen verlangen die Kreditinstitute bei einer vorzeitigen ganzen oder teilweisen Rückführung eine enorme Vorfälligkeitsentschädigung. In der Vorfälligkeitsentschädigung, weniger in Modalitäten zur Sondertilgung, unterscheiden sich Baukredite und normale Ratenkredite enorm, wie auch der Beitrag auf dem Fachportal Kleinkredite.net verdeutlicht.
Langfristig niedrige Zinsen sichern
Die Überlegung, dass eine teilweise Darlehensablöse ja am Ende einer Zinsbindungsphase ebenfalls möglich wäre, ist natürlich richtig. Bei extrem niedrigen Zinsen ist es allerdings sinnvoll, die Zinsbindung so zu wählen, dass möglichst keine erneute Festschreibung erfolgen muss. Zinsbindungen von 15 Jahren sollten bei historisch niedrigen Zinsen das Minimum sein. Zinsbindungen von zehn Jahren und weniger bergen aktuell eine Gefahr. Steigen die Hypothekenzinsen und die Vorlaufzeit für ein Forwarddarlehen ist noch zu lange, muss der Darlehensnehmer damit rechnen, dass die Rate nach der ersten Zinsbindung höher ausfällt als während der ersten Zinsfestschreibungsphase. Dieser Umstand kann trotz erfolgter kontinuierlicher Tilgung durchaus eintreten. Mit Sondertilgungen kann der Bauherr oder Erwerber dieses Risiko allerdings deutlich mindern. Idealerweise verknüpft der Kreditnehmer eine erhöhte kontinuierliche Tilgung mit teilweise außerordentlichen Rückführungen. Auf diese Weise stellt er sicher, dass die Darlehenslaufzeit in einem überschaubaren Rahmen bleibt und die Immobilie tatsächlich mit Ende der Berufstätigkeit als entschuldetes Zuhause das monatliche Budget entlastet.
Dieser Artikel behandelt die Themen Zinsen , Sondertilgung , Baufinanzierung und Niedrigzinsen .
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