Mieterhöhungen unterliegen in Deutschland dem Mietrecht. Dieses soll Mieter vor Kosten schützen, die mit den Jahren nur noch schwer bezahlbar wären. Dies bedeutet aber nicht, dass Vermieter die Miete nicht oder nur bei einer Neuvermietung erhöhen dürfen. Im Grundsatz sind Mieterhöhungen auch dann möglich, wenn ein Mieter über einen Zeitraum von Jahren in der Wohnung oder in dem Haus lebt. Es gilt jedoch, die Erhöhung so zu kommunizieren, dass sie dem geltenden Recht entspricht. Dabei gilt es zu berücksichtigen, um welche Art Wohnung es sich handelt. Die Gesetze unterscheiden sich auf dem freien Wohnungsmarkt von denen im sozialen Wohnungsbau. Doch auch dort sind Mieterhöhungen möglich.
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