Schwarzarbeit ist verboten, aber immer wieder versuchen Auftraggeber, Planer und Handwerker, das Gesetz zu umgehen. Geht dann beim Auftrag etwas schief, bemühen sie dennoch die Gerichte, so die Beobachtung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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