Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft – und sorgt bei Hausbesitzern für Unsicherheit. Müssen bis zum 1. Januar 2015 wirklich alle Heizungen stillgelegt werden, die vor 1985 installiert worden sind? Nein, beruhigt der Verband Privater Bauherren (VPB) Altbaubesitzer, kein Grund zur Sorge, es gibt viele Ausnahmen.
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung, kurz KWL, ist ein automatisches Be- und Entlüftungssystem für Räume. KWL ist dann notwendig, wenn durch gute Abdichtungsmaßnahmen nur noch wenig Luftaustausch im Inneren des Gebäudes möglich ist.
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