Wenn Sie jemanden damit beauftragt haben, Ihren Rasen zu mähen oder wenn Ihnen ein Unternehmen die Fenster putzt, können Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt wiederholen – bis zu 4.000 Euro im Jahr. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie Gärtner & Co. von der Steuer absetzen können.
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