Das traditionelle Architektenhaus ist heute die Ausnahme, neun von zehn Bauherren entscheiden sich inzwischen für ein Schlüsselfertigobjekt. Sie vergeben damit die Chance, sich ein Haus nach ihren individuellen Wünschen bauen zu lassen und auch die Bauausführung stärker in ihren Händen zu halten.
Wer baut, der will Sicherheiten. Darauf hat er ein Recht, vorausgesetzt, er vereinbart die Sicherheit vorher im Vertrag. Worauf es dabei ankommt erläutern die Experten der ARGE Baurecht in unserem Ratgeber.
Schwarzarbeit ist verboten, aber immer wieder versuchen Auftraggeber, Planer und Handwerker, das Gesetz zu umgehen. Geht dann beim Auftrag etwas schief, bemühen sie dennoch die Gerichte, so die Beobachtung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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