Hilfe bei Mietschulden

Für gewöhnlich nimmt die Miete einen Großteil der Zahlungen ein, die man von seinem monatlichen Gehalt bezahlen muss. Schnell kommt es dazu, dass man sie möglicherweise nicht mehr zahlen kann, sei es aufgrund eines Jobverlusts oder aus anderen Gründen. Haben sich die Mietschulden erst einmal angehäuft, gilt es, schnell zu handeln. Wo bekommt man Hilfe und wie lassen sich die Schulden am besten bewältigen? Tipps und weitere Informationen haben wir nachfolgend für dich zusammengefasst.

Wann kommt es zu Konsequenzen?

Wer Mietschulden anhäuft, der muss bereits nach zwei Monaten damit rechnen, dass der Vermieter unter Umständen die Wohnung kündigt. Denn dann hat dieser rechtlich gesehen die Option, Konsequenzen zu ergreifen. Daher ist es umso wichtiger, schnell zu handeln.
Der erste Schritt führt zum Vermieter selbst. Denn mit diesem sollte man sich möglichst einigen, wie man die Situation bewältigt. Selbst wenn er einem bereits mit der Kündigung der Wohnung gedroht hat, lassen sich die meisten Vermieter auf einen Mietaufschub ein oder eine mögliche Ratenzahlung. Daher ist es auch so wichtig, offen mit seinem Vermieter zu reden.
 

Wo kann man sich Hilfe holen?

In vielen Fällen ist es so, dass neben den Mietschulden bereits andere Schulden vorhanden sind. Hierbei verlieren viele Betroffene rasch den Überblick, wie viele Gläubiger sie haben oder wie hoch die Forderungen insgesamt sind. Sich von außen Hilfe zu holen, ist demnach unausweichlich. Da jedoch das nötige Geld für eine Beratung fehlt, ist hier guter Rat teuer.
 
Für solche Fälle gibt es karitative Einrichtungen, wo man sich der Betroffene Hilfe holen kann - kostenlos! Die hier zur Verfügung stehenden Berater verschaffen sich nicht nur einen allgemeinen Überblick zur Situation, sondern können auch Sofortmaßnahmen ergreifen. Sie helfen zum Beispiel bei

  • der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos,
  • der Erarbeitung eines Plans, wie der Schuldner seine Schulden tilgen kann,
  • der Ermittlung der Rechtmäßigkeit der Forderungen.

In vielen Fällen stellen sie auch einen Kontakt zwischen Schuldner und Gläubiger her, damit eine Ratenzahlung oder ein Vergleich ausgehandelt werden kann.

Abzahlung von Mietschulden mittels Jobcenter oder Sozialamt

Gerade wenn der Betroffene Hartz 4 empfängt, ist die Zahlung mancher Verpflichtungen nicht so einfach. Wer in eine solche Situation gerät und Mietschulden entwickelt, hat jedoch die Möglichkeit, dass ihm das Jobcenter unter die Arme greift.
 
In einem solchen Fall wird idealerweise ein Antrag auf die Übernahme der Mietschulden gestellt. Der geforderte Betrag wird praktisch in Form eines Darlehens an den Vermieter gezahlt. Gleichwohl erhält der Schuldner einen Zahlungsplan, mit dem er das Darlehen Monat für Monat tilgen kann.
 
Dieses Vorhaben ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. So muss zum Beispiel die Miethöhe angemessen sein und es dürfen keinerlei Rückstände aus anderen, vorherigen Mietverhältnissen bestehen. Rechtlich gesehen hat der Betroffene zwar keinen Anspruch auf ein solches Darlehen, es ist jedoch immer eine gute Möglichkeit, die man in Erwägung ziehen sollte.
 
Alternativ zum Jobcenter gibt es auch das Sozialamt, das bei der Problematik helfen kann. Die Vorgehensweise ist ähnlich der, die beim Jobcenter in Anspruch genommen werden kann.
 
Als weitere Optionen bleiben:

  • Familien- oder Freundeskreis einbeziehen und um ein privates Darlehen bitten
  • Überprüfung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht
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Tipp: Bis sämtliche Verhandlungen geklärt sind, vergehen oftmals Wochen, wenn nicht sogar Monate. Umso wichtiger ist es, möglichst früh mit dem Vermieter zu reden, um keine Wohnungskündigung oder sogar Zwangsräumung zu riskieren.

Lassen sich Mietschulden verringern?

Die Mietschulden zu verringern ist grundsätzlich schwierig und häufig mit dem Zustand verbunden, dass man seinem Vermieter bereits mehr als zwei Monatsmieten schuldet. Zudem sich viele Vermieter nicht auf einen Vergleich einlassen. So weit sollte man es erst gar nicht kommen lassen.
 
Ein guter Tipp besteht darin, die Miete bei sämtlichen Verpflichtungen grundsätzlich auf Platz Eins zu stellen, selbst wenn es andere offene Rechnungen gibt. Denn Mietzahlungen sichern die eigene Grundversorgung und sollten daher priorisiert werden.
 
Denn im Vergleich zu anderen Gläubigern kann der Vermieter - wie bereits erwähnt - nach spätestens zwei versäumten Zahlungen eine fristlose Wohnungskündigung veranlassen. Ist diese erst einmal ausgesprochen, drohen innerhalb kurzer Zeit weitere Konsequenzen.
 
Ein Eintrag in der Schufa ist hierbei noch das Geringste, sofern der Vermieter den Verzug meldet. Typischerweise ist es dank diesem im Anschluss nämlich umso schwieriger, eine neue Wohnung zu finden.
 
Ebenso lohnt es sich nicht, auf eine Verjährung der Schulden zu hoffen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gemäß Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Schulden aufgekommen sind. In der Zwischenzeit wird der Vermieter außerdem versuchen, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Rückstände vom Schuldner einzufordern.
 
Die Schulden verfolgen den Schuldner schlimmstenfalls also auch noch Jahre, nachdem er längst aus der Wohnung ausgezogen ist.
 
Bei alldem gibt es eine einzige Sonderregelung: Werden die Mietschulden in ein Insolvenzverfahren mit einbezogen, berechtigen sie den Vermieter nicht zur Kündigung. Stattdessen muss dieser seine Forderungen dem Insolvenzverwalter melden. Eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters ist somit vorerst nicht möglich.
 

Bildquelle: © AdobeStock/studio v-zwoelf

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