Haus mit Photovoltaikanlage – was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Photovoltaikanlagen liegen nicht erst seit diesem Jahr im Trend. Neben den steigenden Energiepreisen ist es ebenso das wachsende Umweltbewusstsein, welches den Wunsch nach einer Photovoltaikanlage weckt. PV-Anlagen sind aber nicht nur bei Privathäusern gefragt, die gekauft werden wollen. Ebenso Verkäufer von Häusern mit solchen Anlagen auf dem Dach müssen das eine oder andere beachten.
Die PV-Anlage als Teil des Objekts
Wer seine Immobilie mit einer PV-Anlage auf dem Dach verkaufen will, hat gleich zwei gute Argumente auf seiner Seite. Zum einen steigert die Photovoltaikanlage den Wert des Hauses. Zum anderen winken dem Käufer des Objekts Einnahmen im Rahmen der Einspeisevergütung. Zeitgleich lassen sich die eigenen Stromkosten deutlich senken. Allerdings existieren aus rein rechtlicher Sicht einige Faktoren, welche den Eigentumswechsel eines Hauses mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach nicht ganz einfach machen.
Hierzu zählt die Frage, ob die geltenden Bauvorschriften bei der Errichtung der Photovoltaikanlage eingehalten wurden. Ebenso muss sicher sein, dass die Anlage auch zur Verkaufsmasse der Immobilie gehört. Des Weiteren ist es für Hauskäufer und Hausverkäufer wichtig, den Kaufpreis sowie den Restwert der PV-Anlage zu kennen sowie zu wissen, wie hoch die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist.
Ferner spielen weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Etwa, wie es um die Statik des Daches bestellt ist. Ein wesentlicher Punkt im Kontext von Immobilien, die schon ein wenig in die Jahre gekommen sind. Handelt es sich gar um ein denkmalgeschütztes Objekt? Welche Bedenken gibt es seitens der Nachbarn? Schließlich könnte eine Photovoltaikanlage deren Sicht einschränken.
Unkompliziert zur Energiewende
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich einen kompetenten Partner für Photovoltaikanlagen ins Boot zu holen. Dieser bietet sich nicht nur dann an, wenn überhaupt erst eine Anlage gebaut werden soll, um einen sorglosen und rundum optimalen Weg zur Energiewende zu begehen. Auch wenn bereits Anlagen gebaut sind und es eine seriöse Einschätzung dieser braucht, ist ein Team voller Spezialisten wertvoll. Schließlich kümmern sich dieses professionell um sämtliche Anliegen rund um die PV-Anlage.
Das gilt vor allem dann, wenn alte Anlagen erneuert werden müssen oder schlicht das Maximum aus dem Sonnenlicht geholt werden soll. Selbst wenn lediglich ein sehr begrenzter Platz zur Verfügung steht. So lassen sich Häuslebauer dann auch im Anschluss an den Hauskauf noch eine auf ihre individuellen Umstände zugeschnittene Photovoltaikanlage auf das Dach setzen. Hierbei übernimmt der kompetente Partner jeden Schritt; von der Beratung bis zur Inbetriebnahme.
Welchen Wert hat die Photovoltaikanlage noch?
Interessant für Verkäufer von Immobilien, aber auch Käufer ist, wie viel der Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage in den Kaufpreis einfließen können. Hier spielen vor allem zwei Faktoren eine wesentliche Rolle; die lineare Abschreibung sowie die Abschreibung über den Investitionsabzugsbetrag. Vorausgesetzt, dass rund die Hälfte der produzierten Energie in das Stromnetz eingespeist werden.
Wird die lineare Abschreibung auf den Kaufpreis angewandt, wird diese auf 20 Jahre aufgeteilt, wobei jährlich fünf Prozent abgeschrieben werden. Wird das Objekt mit der PV-Anlage nach vier Jahren verkauft, bleiben also noch 80 Prozent als Restwert. Bei der Anwendung des Investitionsabzugsbetrags hingegen werden schon mit Ablauf des ersten Jahres 40 Prozent abgeschrieben. Im Anschluss kommen dann abermals die genannten fünf Prozent zur Anwendung, wodurch nach 4 Jahren noch 45 Prozent verbleiben.
Allerdings muss der Verkäufer eines Objekts nicht zwingend mitteilen, wie er die Anschaffungskosten abgeschrieben hat. Insofern ist es sinnvoll für Käufer, von einer linearen Abschreibung auszugehen.
Bildquelle: © Adobe Stock/Smileus
Dieser Artikel behandelt die Themen Photovoltaikanlage und Photovoltaik .
Leser-Bewertung:
Aktuell wurden noch keine Bewertungen zu diesem Artikel abgegeben.