Grundstücke mit Baumbestand: Worauf ist zu achten?
Für die einen ist es ein Traum, ein Grundstück mit großen Bäumen zu finden: Idyllische Sitzplätze unter einer knorrigen Eiche, ein lauschiges Beet mit Farnkraut und Waldmeister oder ein kühler Ort an heißen Tagen ist es, was sie sich in ihrem Garten wünschen. Für die anderen hingegen sind Grundstücke mit Bäumen und großen Sträuchern ein Alptraum. Sie denken an Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen überhängender Zweige, ausufernder Wurzeln und herabfallendem Laub, und sehen sich bereits das Nachbarrechtsgesetz wälzen, um sich über Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke zu informieren.
Traumhafte Lage, idyllischer Eindruck – das perfekte Grundstück?
Damit aus dem Traum vom eigenen Garten kein Alptraum wird, sollten sich angehende Gartenbesitzer ausführlich informieren. Der vorliegende Beitrag beantwortet häufig gestellte Fragen rund um das Thema Grundstücke, Bäume/Aufwuchs und Nachbarrecht.
Wo sind Grundstücke mit großen Bäumen zu finden?
Grundstücke mit großen Bäumen finden sich in der Regel nicht in Neubaugebieten. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, aber eine größere Chance haben zukünftige Gartenbesitzer, wenn sie zum Beispiel gezielt nach Grundstücken am See suchen. Wichtig ist, dass es sich nicht um ein neu angelegtes Gewässer handelt, sondern dass der See einen bereits eingewachsenen Baumbestand aufweist. Ob das der Fall ist, lässt sich nur durch einen Besuch vor Ort feststellen.
Auch Grundstückstücke in Waldrandlage oder in einem seit langem bestehenden Baugebiet haben Potenzial, dass Flächen mit großen Bäumen angeboten werden. Baugrundstücke, die Städte und Gemeinden offerieren, sind die eine Möglichkeit – hier werden Verbraucher in öffentlichen Ausschreibungen von Baugebieten fündig. Die andere Variante sind Grundstücke von privat. Diese sind oft in bestehenden Wohnbebauungen zu finden. Dann ist die Chance sehr groß, dass bereits Bewuchs vorhanden ist, denn nicht selten nutzen die Besitzer das Grundstück zunächst als Gartenfläche, bevor sie es verkaufen.
Ein Haus am See mit viel Fläche und altem Baumbestand. Für viele Häuslebauer bleibt das ein unerreichbarer Traum.
Wie teuer darf ein Grundstück sein?
Grundstückspreise sind sehr variabel. Sie richten sich nach der Größe, der infrastrukturellen Anbindung und einigen anderen Kriterien. Für Grundstücke gilt in der Regel: „Die Lage ist alles“. Um sich über den angemessen Preis für ein Baugrundstück Klarheit zu verschaffen, empfiehlt sich die Recherche von Grundstückspreisen vor Ort. Auf diesem regionalen Informationsportal Grundstueckspreise.com für Bauherren finden Interessierte Informationen zur Preisbildung von Bauland und Grundstücken. Die Informationen sind nach Städten gegliedert, so dass das Auffinden der relevanten Daten unkompliziert möglich ist. Verbraucher sollten jedoch nicht vergessen, dass zu dem Preis für den Erwerb eines Grundstücks weitere Kosten kommen. Worauf sie bei der Grundstückssuche und Kalkulation achten sollten, ist Thema dieses Beitrags.
Welche Bäume und Sträucher sind erhaltenswert?
Bäume und Sträucher prägen ein Grundstück nachhaltig.
Um zu beurteilen, ob ein Baum oder Strauch erhaltenswert ist, ist der Bestand aufzunehmen. Ein ausgebildeter Gärtner bzw. Garten-und Landschaftsbauer kann Laien dabei unterstützen. Eine Möglichkeit, einen Fachmann zu finden ist, in einer örtlichen Baumschule nachzufragen. Der Bund deutscher Baumschulen stellt online eine Datenbank bereit, in der Verbraucher die angeschlossenen Baumschul-Fachbetriebe finden können.
Was regelt das Nachbarrecht?
Grundsätzlich soll das Nachbarrechtsgesetz dazu dienen, Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu regeln. Die berücksichtigten Themen in diesem Zusammenhang sind in Abschnitte geordnet:
- Abschnitt I: Grenzabstände für Gebäude
- Abschnitt II: Fenster- und Lichtrecht
- Abschnitt III: Nachbarwand
- Abschnitt IV: Grenzwand
- Abschnitt V: Hammerschlag- und Leiterrecht
- Abschnitt VI: Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlage
- Abschnitt VII: Dachtraufe
- Abschnitt VIII: Abwässer
- Abschnitt IX: Bodenerhöhungen, auf Schichtungen und sonstige Anlagen
- Abschnitt X: Einfriedungen
- Abschnitt XI: Grenzabstände für Pflanzen
Darf der Nachbar überhängende Zweige abschneiden?
Wie oben erwähnt, regeln die Bundesländer die Angelegenheiten hoheitlich. Doch ein Grundsatz gilt: Zweige, die von einem Grundstück aufs andere Grundstück wachsen, dürfen unter zwei Bedingungen in Höhe der Grenze gekürzt werden:
- Gemäß § 910 BGB muss die Nutzung des eigenen Grundstücks durch die überwachsenden Zweige beeinträchtigt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn aufgrund der hineinragenden Äste ein geplantes Gartenhaus nicht aufgestellt werden kann. Fallen allerdings nur einige Blätter vom Nachbarbaum auf den Rasen, hat der Nachbar keine Handhabe. Handelt es sich nicht um Blätter, sondern um zahlreiche Pflaumen, Kirschen oder Birnen, die dazu führen, dass auf dem eigenen Grundstück häufig gereinigt werden muss, dann dürften die Äste abgeschnitten werden.
- Ein Nachbar darf nicht ohne Kommunikation mit dem anderen Nachbarn zur Heckenschere greifen. Vielmehr ist es erforderlich, dass er eine angemessene Frist setzt. Erst, wenn die Frist ungenutzt verstrichen ist, dürfen die Zweige zurückgeschnitten werden. Achtung: Die Zweige dürfen nur bis zur Grenze abgeschnitten werden, ein Rückschnitt bis zum Baumstamm ist nicht zulässig. Dann kann der eine Nachbar den anderen Nachbarn schadenersatzpflichtig machen.
Wie weit müssen Bäume und Sträucher von der Grenze entfernt stehen?
Auch hier müssen Grundstücksbesitzer einen Blick in das Nachbarrechtsgesetz des eigenen Bundeslandes werfen, da dieser Punkt explizit dort geregelt ist. Als Faustformel gilt, dass Bäume und Sträucher mit einer Höhe von 2 m mindestens 50 cm von der Grenze weg stehen sollten. Ist ein Strauch höher, sollte der Abstand mindestens 1 m betragen.
Anders sieht es bei Bäumen aus: In Nordrhein-Westfahlen müssen stark wachsende Bäume 4 m von der Grenze entfernt stehen, in Baden-Württemberg sind es jedoch 8 m. Hier zeigt sich, dass es unabdingbar ist, das geltende Gesetz zurate zu ziehen.
Im Grunde gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Wer ein Grundstück mit alten, großen Bäumen kauft, sollte sich nicht nur über das geltende Recht informieren, sondern auch ein Gespräch mit den angrenzenden Gartenbesitzern führen. Auf diese Weise lassen sich erste Kontakte in der neuen Nachbarschaft knüpfen. Im Gespräch können die vorhandenen Bäume und Sträucher thematisiert werden, sodass die Beteiligten einen Konsens über den Umgang damit finden. Denn nicht immer müssen große, gesunde und raumbildende Bäume gefällt werden, wenn der Nachbar den Standort akzeptiert – auch wenn dieser die gesetzlich vorgegebenen Abstände nicht einhält.
Bildquelle:
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