Bedarfsorientierter Energieausweis – was Sie als Eigentümer jetzt wissen sollten
Will man als Eigentümer ein Haus verkaufen oder vermieten, muss den Interessenten ein Energieausweis (beispielsweise ein bedarfsorientierter Energieausweis der Firma Sprengnetter24) auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, droht im schlimmsten Fall dem Eigentümer ein Bußgeld. Viele Eigentümer fragen sich daher, was es mit dem bedarfsorientierten Energieausweis auf sich hat und wie man ihn erhält.
Der Bedarfsausweis zeigt den Energiebedarf Ihres Gebäudes
Der bedarfsorientierte Energieausweis (oder: Bedarfsausweis) ist ein Zertifikat. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses. Je geringer der Energiebedarf ist, desto weniger Heizenergie muss man für das Haus einkaufen. Passivhäuser stellen hierbei das Nonplusultra dar: Durch die effiziente Wärmebildung wird beim Heizen und bei der Aufbereitung von Warmwasser kaum zusätzliche Energie benötigt. Das bedeutet, dass man für Heizung und Warmwasser so gut wie geschenkt erhält.
Ein geschulter Experte unterstützt bei der Datenaufnahme
Der Bedarfsausweis basiert auf Basis der Daten, die vom Eigentümer angegeben werden. Eigentümern steht es frei, die Daten ohne fachlichen Rat zusammenzustellen. Allerdings birgt dies Gefahren. So können Daten falsch eingetragen werden oder sind nicht vollständig vorhanden. Zertifizierte Anbieter bieten die Unterstützung bei der Datenaufnahme durch einen geschulten Experten. Dieser besichtigt vor Ort die Immobilie und untersucht Wände, Fenster und Heizung. Bei der Datenaufnahme achtet er sorgfältig darauf, dass alle Daten vollständig und schlüssig aufgenommen werden. Abschließend erfolgt die Ausstellung des Energieausweises durch einen zertifizierten Energieberater. Der Energieausweis ist dann 10 Jahre gültig und ist dann spätestens bei der Besichtigung durch einen Interessenten vorzulegen.
Nicht zu verwechseln mit dem Verbrauchsausweis
Für Verwirrung sorgt häufig, dass es neben dem Bedarfsausweis auch den sogenannten verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) gibt. Diese Art von Energieausweis ist zwar für Immobilien mit mehr als 20 Wohneinheiten anerkannt. Bei Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern ist er aber nicht aussagekräftig, da der Verbrauch vom Nutzerverhalten und nicht vom Zustand der Immobilie abhängig ist. Wie der Name sagt zeigt der Verbrauchsausweis einzig und allein den Energieverbrauch. In einem Haus mit einem geringen Energiebedarf kann man die Heizung laufen lassen, wenn man es besonders warm mag.
Der Wert ist wichtiger als die Position auf dem Farbtacho
Im Bedarfsausweis wird nicht nur der jährliche Energiebedarf als Kennziffer (nämlich:
kWh/qm) festgehalten, sondern auch als Farbtacho mit einer Skala von Grün bis Rot dargestellt. Den Farbtacho sollte man allerdings mit Vorsicht betrachten. Die Grenzwerte für die einzelnen Farbabstufungen haben sich mit jeder novellierten Energieeinsparverordnung verändert. Immer mehr Häuser rutschen dadurch zwangsläufig in den roten Bereich. Der Sinn dahinter ist, dass Eigentümer per Gesetz gezwungen werden sollen, den Energiebedarf ihres Hauses zu minimieren.
Von den Farbwerten sollte man sich nicht täuschen lassen. Eigentümer sollten Kaufinteressenten immer die Zahl nennen. Damit lassen sich nicht nur die Kosten berechnen. Kaufinteressenten können dann auch andere Objekten besser miteinander vergleichen.
Bedarfsausweis sorgt für Klarheit
Wer den Energiebedarf eines Hauses kennt, hat einen gewichtigen Vorteil. Er kann seinen persönlich Energieverbrauch an den Bedarf anpassen oder sogar energetische Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, dass der Energiebedarf sinkt.
Eine persönliche und kostenfreie Beratung rund um den Energieausweis bietet Sprengnetter24 unter der Rufnummer 030 847122488 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.
Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de
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