Allgemeine Geschäftsbedingungen für kommunale Anbieter
I. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der immovativ GmbH und der Kommune hinsichtlich der Nutzung, Einstellung und Pflege von Immobilien oder Baugebieten zu schließenden Verträge. Anderslautende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn die immovativ GmbH im Einzelnen nicht widerspricht. Der zustande gekommene Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
II. Leistungsbeschreibung
1. Das Anbieten von Immobilien
Grundstücke, Häuser, Wohnungen oder andere Immobilien können im Internetangebot der immovativ GmbH zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden. Der Anbieter kann anonymisiert oder personalisiert sein Objekt einstellen. Zwingend notwendig ist jedoch die korrekte Angabe der E-Mail-Adresse.
2. Das Anbieten von Baugebieten / »digitales Bauschild«
Kommunen haben die Möglichkeiten, auf Basis des Datenbanksystems von wunschimmo.de ihre Baugebiete auf wunschimmo.de, auf der eigenen Homepage und auf Partnerseiten von wunschimmo.de zu veröffentlichen.
Die Datenersterfassung wird dabei durch die immovativ GmbH vorgenommen. Über einen geschützen Bereich können diese Daten verwaltet und abgeändert werden. Enthalten ist in der Datenersterfassung das erstmalige Anlegen eines Baugebietes, die Erfassung von beschreibenden Informationen, das Anlegen einer Bauplatzdatenbank mit baurechtlichen Informationen und die Erstellung eines interaktiven Kartenplans des Baugebiets auf Basis eines webbasierten Geoinformationssystems. Voraussetzung für die Datenersterfassung ist die Lieferung der benötigten Daten in geeigneter Form.
3. Erstellung eines Online-Exposés
Zu jedem Objekt erstellt die immovativ GmbH ein Online-Exposé anhand der vom Anbieter freigegebenen Daten und bereitgestellten Bilder/Fotos. Die immovativ GmbH behält sich das Recht vor rund um das Online-Exposé Werbeflächen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zur Refinanzierung ihrer Dienstleistung zu vermarkten. Die immovativ GmbH stellt die Anzeige incl. dem Online-Exposé unter der passenden Registerkarte an der geeigneten Stelle für die vereinbarte Laufzeit in die Datenbank ein.
4. Kontaktvermittlung
Bei anonymen Angeboten erhält der Anbieter des Objektes eine E-Mail-Benachrichtigung über eingehende Interessentendaten. Die eMail-Adresse des Anbieters wird dem Interessenten dabei nicht bekannt.
Außerdem können die eingegangenen Anfragen in einem geschützten Bereich durch die Sachbearbeiter der Kommune eingesehen und weiterverarbeitet werden.
5. Anzeigenbearbeitung
Mit dem Anmeldenamen und Passwort erhält der Anbieter dauerhaft Zugang zu einem Bereich, in dem er seine Inserate verwalten (gestalten, verlängern, überarbeiten) kann.
III. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen der Kommune und der immovativ GmbH kommt nach dem schriftlichen Auftrag der Kommune mit der Freischaltung des persönlichen Log-In Bereichs durch die immovativ GmbH zustande, spätestens aber mit der tatsächlichen Einstellung der ersten Daten in die Datenbank. Inhalt des Vertrages sind die im Zeitpunkt des Auftrages gewählten Produkte, Preise und Vertragslaufzeiten sowie die der Bestellung zugrunde liegenden und akzeptierten Regelungen, insb. den AGB. Aufträge werden von der immovativ GmbH nur akzeptiert, wenn sie in Inhalt und Form nicht gegen geltendes Recht verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sollte dennoch ein solcher Verstoß vorliegen, so stellt die Kommune die immovativ GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
IV. Pflichten und Verantwortung der Kommune
Die Überprüfung der einzustellenden und auch der eingegebenen Daten des Baugebietes oder der Immobilie auf inhaltliche Richtigkeit obliegt alleine der Kommune. Eventuelle Fehler oder Änderungen nach Eingabe sind der immovativ GmbH unverzüglich mitzuteilen.
V. Platzierung an weiteren Stellen
Die immovativ GmbH hat das Recht, die von den Kommunen eingestellten Immobilienangebote und Baugebiete auch über andere Internetseiten zu publizieren sowie über Printmedien unter Abänderung der formalen Darstellung zu veröffentlichen. Seitens der Kommune besteht aber kein Recht darauf.
VI. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche für kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungen bestehen nicht.
Ansonsten sind Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung beschränkt. Erst im Fall einer fehlgeschlagenen Nachbesserung kann der Auftraggeber zwischen einer angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder einer Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.
Die immovativ GmbH haftet lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die immovativ GmbH nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Nichteinhaltung übernommener Garantien und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne die das Vertragsziel nicht erreicht werden kann. Die Haftung der immovativ GmbH ist im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbar, nur typischerweise entstehenden Schadens.
Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Vertragsleistungen entbinden keine Vertragspartei vom Vertrag. Sofern eine kostenpflichtige Leistung Inhalt des Vertrages ist, entsteht jedoch ein Anspruch des Vertragspartners auf eine dem Ausfall entsprechende Verlängerung der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
VII. Vergütung
Die Preise für die einzelnen kostenpflichtigen Dienstleistungen der immovativ GmbH richten sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste. Anfallende Honorare sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
VIII. Kündigung
Etwaige Kündigungen haben schriftlich (Brief oder Faxmitteilung) zu erfolgen. Bereits geleistete Honorare sind nicht zu erstatten.
Kostenfrei zur Verfügung gestellte Produkte und Dienstleistungen bedürfen keiner Kündigung. Diese Produkte laufen automatisch aus und verlängern sich nicht.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Darmstadt.
X. Änderung der AGB
Die vorliegenden AGB können durch die immovativ GmbH jederzeit und ohne Nennung von Gründen geändert werden. Die geänderten AGB haben erst dann Wirkung gegenüber der Kommune, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer per E-Mail übersandten Änderungsmitteilung, in der gesondert auf die Zweiwochenfrist hingewiesen wurde, schriftlich widersprochen hat.
XI. Schriftformklausel
Der Vertrag ist mit dem Inhalt der Bestellung und Bestätigung vollständig. Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden auch die Beendigung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
XII. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand: 01.05.2017