Kaufpreis
380.000,00 €
Käuferprovision
3,57 % inkl. MwSt.
Baujahr
1961
Grundstücksgröße
680,00 m²
Anzahl Bäder
2
Einliegerwohnung
Ja
Anzahl Stellplätze
1
Portal-Objekt-Nr.
H8551717
Anbieter-Objekt-Nr.
481600#153
Bonitätsauskunft
Freistehendes Einfamilienhaus in St. Ingbert / Rohrbach
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Baujahr: 1961
Energie mit Warmwasser: Ja
Energiekennwert: 116,44 kWh/(m²*a)
Befeuerung/Energieträger: Gas
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Heizungsart: Zentralheizung
Energieeffizienzklasse: D
Rohrbach ist ein Stadtteil der Mittelstadt St. Ingbert und liegt im Saarpfalz-Kreis im Saarland. Mit seinen fast 7000 Einwohnern ist Rohrbach hinter St. Ingbert der zweitgrößte Stadtteil der Mittelstadt St. Ingbert.
Rohrbach liegt 1 km östlich von St. Ingbert und 4 km westlich von Kirkel-Neuhäusel im östlichen Teil des Naturraums der St. Ingberter Senke. In der Umgebung Rohrbachs gibt es zahlreiche Wälder. Südlich des Ortes befindet sich das Sankt Ingbert-Kirkeler Waldgebiet, ein Teil des Saarbrücken-Kirkeler Waldes, nördlich der Saarkohlenwald. Durch den Ort fließt der Rohrbach.
Eine erste urkundliche Erwähnung findet Rohrbach im Jahre 1181. Doch schon in keltoromanischer und römischer Zeit war der Ort Siedlungsstelle, was durch zahlreiche archäologische Funde nachgewiesen werden konnte.
Um das Jahr 1000 lag das Ortsgebiet im Herrschaftsbereich der Grafen des Bliesgaues, deren Ausbautätigkeit zur Bildung der Gemarkung des Ortes führte.
Die Abtei Hornbach gelangte vermutlich durch eine Schenkung in den Besitz eines Eigengutes (Allodium) bei Rohrbach, das 1181 dem Kloster Wadgassenvermacht wurde.
Die Grafen von Saarwerden, Nachkommen der Bliesgaugrafen, besaßen auch Teile Rohrbachs. Graf Heinrich von Saarwerden hatte unter anderem Kirkelgeerbt, sodass ein Teil von Rohrbach an die Saarwerdener Herrschaft Kirkel fiel, aber ein eigenständiges Gut der Saarwerdener Grafen blieb. Eine zwischenzeitliche Verpfändung des Gutes durch Graf Ludwig von Saarwerden an den Ritter Hermann von "St. Engelberto" wurde 1195 durch Einwirkung des Abtes von Wadgassen wieder rückgängig gemacht.
Ein weiterer Teil von Rohrbach gehörte Graf Heinrich I. von Zweibrücken († 1228), Sohn des Saarbrücker Grafen Simon I.
Die Saarwerdener Herrschaft Kirkel mit Rohrbach wurde von den Herren von Siersberg (nachfolgend Herren von Kirkel) geerbt, die auch die Vogtrechteüber die wadgassischen Besitzungen Rohrbach ausübten. 1386 starb das Adelsgeschlecht der Herren von Kirkel aus, deren Besitzungen und Rechte an Rohrbach dem Kloster Wadgassen vermacht wurden. Etwa ab der Mitte des 16. Jahrhunderts gehörten dem Kloster Wadgassen nur noch die Teile der Rohrbacher Gemarkungen, die beim Glashütter Tal und vor Sitzweiler lagen. Rohrbach war zu diesem Zeitpunkt fast komplett in zweibrückischem Besitz.
Unter zweibrückischer Herrschaft wurde im 16. Jahrhundert die Reformation eingeführt.
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Bernd Weilhammer
0681 / 9 38 58 68, +496819385868, +491726764800
Weilhammer - Immobilien e. K.
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Immoparadies EOOD
Ansprechpartner
Weilhammer - Immobilien e. K.
Bernd Weilhammer
Heuduckstr. 36
66117 Saarbrücken
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