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Gewerbeerlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) wurde durch den Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg.
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